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Pflegesachleistung: Pflege durch ambulante Pflegedienste

Unterstützt Sie ein Pflegedienst bei der Pflege im Alltag, zahlt die BIG je nach Pflegegrad einen Anteil der Kosten direkt an den Pflegedienst.

Ambulante Unterstützung

Besprechen Sie mit den Mitarbeitern des Pflegedienstes, welche Hilfe Sie wie oft brauchen. Der Pflegedienst berät Sie zu der möglichen pflegerischen Versorgung. Sie schließen dann einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab, in dem Art, Umfang und Kosten der Einsätze geregelt sind.

Pflegegrad Maximaler monatlicher Zuschuss
1125 €
2761,00 €
31.432,00 €
41.778,00 €
52.200,00 €

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Übernimmt neben dem Pflegedienst zusätzlich eine private Pflegeperson einen Teil der Pflege, können Sie Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren.

Dafür wird zunächst die Sachleistung mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie erhalten anschließend das anteilige Pflegegeld.

Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen ergeben 100 Prozent des maximalen Anspruchs aus Ihrem Pflegegrad.

Beispiel bei Pflegegrad 3

  • maximaler monatlicher Pflegesachleistungsbetrag: 1.432,00 € / Monat
  • maximales monatliches Pflegegeld 573,00 € / Monat
  • Rechnung des Pflegedienstes in Höhe von 954,10 €
  • Dies entspricht 70 % des Höchstanspruchs (70% von 1.363,00 € = 954,10 €).
  • Anspruch auf anteiliges Pflegegeld von 30 % vom Höchstanspruch (573,00 €), also 163,50 €

Bestehende Pflegeleistungen umstellen

Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.

Zum Online-Antrag in meineBIG