Beitragserstattung - das Wichtigste in Kürze
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Ihre gesamten Einnahmen im Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze lagen (2025: 5.512,50 € pro Monat).
Wann ist keine Erstattung möglich?
- Waren Sie das gesamte Jahr pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
- Oder hatten Sie nur eine Einnahmeart (z. B. nur Arbeitsentgelt oder nur Rente)?
→ Dann ist keine Erstattung möglich, da keine Überzahlung entstanden sein kann.
Wann lohnt sich ein Antrag?
Ein Antrag kann sich lohnen, wenn
- Sie nicht das gesamte Jahr in der KVdR versichert waren,
- Sie mehrere Einnahmearten hatten und
- Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.
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