Beitragserstattung - das Wichtigste in Kürze

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Ihre gesamten Einnahmen im Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze lagen (2025: 5.512,50 € pro Monat).

Wann ist keine Erstattung möglich?

- Waren Sie das gesamte Jahr pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?

- Oder hatten Sie nur eine Einnahmeart (z. B. nur Arbeitsentgelt oder nur Rente)?

→ Dann ist keine Erstattung möglich, da keine Überzahlung entstanden sein kann.

Wann lohnt sich ein Antrag?

Ein Antrag kann sich lohnen, wenn

- Sie nicht das gesamte Jahr in der KVdR versichert waren,

- Sie mehrere Einnahmearten hatten und

- Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.

 

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