Genehmigungspflichtige Behandlungen im Krankenhaus
Die BIG übernimmt die Behandlungskosten im Krankenhaus für Sie. Nur in Einzelfällen ist es notwendig, dass wir vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage geben müssen. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn eine Operation nicht zu den Standardleistungen gehört oder wenn ein Medikament eingesetzt werden soll, dass für Ihre Erkrankung nicht zugelassen ist. Ihr behandelnder Arzt wird Sie darauf hinweisen, wenn eine Kostenzusage vor Beginn der Behandlung benötigt wird. Reichen Sie uns dann bitte über dieses Formular Ihre Unterlagen zur Prüfung ein.
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