Frau am Laptop, die sich freut

In drei Schritten zur BIG wechseln

Ein Krankenkassenwechsel zur BIG geht schnell und ist unkompliziert. Wir zeigen Ihnen, wie der Wechsel reibungslos funktioniert.

So funktioniert der Krankenkassenwechsel zur BIG

Ein Krankenkassenwechsel zur BIG ist schnell und unkompliziert: Sie füllen einfach unseren Mitgliedsantrag aus und laden ein Foto hoch - um alles andere kümmern wir uns.
  1. Mitgliedsantrag ausfüllen:Füllen Sie gerne den BIG-Mitgliedsantrag aus - entweder direkt online oder Sie drucken sich das PDF-Formular aus. Ihre Angehörigen versichern wir gerne direkt beitragsfrei mit. Bitte füllen Sie dazu den Antrag "Aufnahme in die Familienversicherung" aus. Direkt BIG-Mitglied werden
  2. Foto für BIG-Versichertenkarte hochladen:Für das Foto auf Ihrer persönlichen Versichertenkarte laden Sie ein Foto bequem direkt vom Smartphone oder PC hoch. Foto hochladen
  3. Fertig!Um Ihre Kündigung bei der alten Kasse kümmern wir uns – Sie müssen nichts weiter tun und profitieren bald von den Vorteilen der BIG!
  • Mitgliedsantrag der BIG PDF, 145 kB, nicht barrierefrei
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  • Antrag für die BIG-Familienversicherung PDF, 263 kB, nicht barrierefrei
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Wichtige Fristen beim Krankenkassenwechsel

  • Wechsel innerhalb von 2 MonatenSie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln.
  • 12 Monate BindungsfristSie sind grundsätzlich mindestens 12 Monate (sog. Bindungsfrist) an eine Krankenkasse gebunden.
  • Sofortiger Wechsel z.B. bei neuem ArbeitgeberWenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Der richtige Zeitpunkt zum Wechsel der Krankenkasse

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann viel Gründe haben, entweder verlangt Ihre Krankenkasse einen zu hohen Zusatzbeitrag, hat Ihnen bestimmte Leistungen nicht bewilligt, ist allgemein schlecht erreichbar oder bietet Ihnen einfach keinen guten Service. Dann sollten Sie wissen, dass Sie die gesetzliche Krankenkasse ohne weitere Begründung wechseln können, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter mindestens 12 Monate versichert waren.

Der Wechsel kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende durchgeführt werden. Die Kündigung müssen Sie nicht mehr selbst durchführen - das erledigt die neue Krankenkasse für Sie. Ein außerordentlicher Wechsel ist außerdem jederzeit möglich, wenn eine Krankenkasse neue Zusatzbeiträge einführt: In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Achten Sie beim Krankenkassenwechsel nicht nur auf die Beitragshöhe

Es lohnt sich immer, sich über einen möglichen Krankenkassenwechsel zu informieren. Für einen Krankenkassenvergleich empfehlen wir Ihnen, unseren Vorteilsrechner zu nutzen. Denn nicht nur die reinen Beitragszahlungen an die GKV sollten Sie bei Ihrer Entscheidung abwägen. Bonusprogramme, zusätzliche Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (50 Euro/Jahr), Osteopathie (160 Euro/Jahr) oder Homöopathie (360 Euro/Jahr), Reiseschutz und Impfungen (300 Euro/Jahr) oder andere spezielle Angebote, die sich nicht nur positiv auf Ihre Gesundheit auswirken, sondern die sich auch Jahr für Jahr in barer Münze bezahlt machen.

Fragen zum Thema

Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln. Sie sind grundsätzlich mindestens 12 Monate (sog. Bindungsfrist) an eine Krankenkasse gebunden. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Außer der gesetzlichen Bindungsfrist von 12 Monaten gibt es keine Einschränkungen, wie oft Sie Ihre Krankenversicherung wechseln können.

Die Frist für dem Wechsel beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. In der folgenden Übersicht sehen Sie schnell, ab wann Sie neues Mitglied bei der BIG sein können.

 

  • Kündigung bis Ende Januar -> BIG Mitglied ab 01.04.
  • Kündigung bis Ende Februar -> BIG Mitglied ab 01.05.
  • Kündigung bis bis Ende März -> BIG Mitglied ab 01.06.
  • Kündigung bis bis Ende April -> BIG Mitglied ab 01.07.
  • Kündigung bis Ende Mai -> BIG Mitglied ab 01.08.
  • Kündigung bis Ende Juni -> BIG Mitglied ab 01.09.
  • Kündigung bis Ende Juli -> BIG Mitglied ab 01.10.
  • Kündigung bis Ende August -> BIG Mitglied ab 01.11.
  • Kündigung bis Ende September -> BIG Mitglied ab 01.12.
  • Kündigung bis Ende Oktober -> BIG Mitglied ab 01.01.
  • Kündigung bis Ende November -> BIG Mitglied ab 01.02.
  • Kündigung bis Ende Dezember -> BIG Mitglied ab 01.03.

Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Sobald Sie von Ihrer neuen Krankenkasse eine Mitgliedschaftsbescheinigung erhalten haben, ist es Ihre Aufgabe, diese dem Arbeitgeber vorzulegen. Ihr Arbeitgeber wird Sie dann bei der alten Krankenkasse abmelden und bei der neuen Krankenkasse anmelden.

Ja. Ein Krankenkassenwechsel ist unabhängig von der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit möglich.

Die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Angestellte müssen mit ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 66.600,00 € liegen - variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen werden nicht mit einberechnet. Selbstständige müssen mit ihrer Haupttätigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Eine pauschale Aussage, welche Krankenkasse die Beste ist, ist schwierig. Denn abgesehen vom monatlichen Beitrag, der sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag ergibt, bieten alle Krankenkassen unterschiedliche Vorteile, Zusatzleistungen und Bonusprogramme an. Selbst wenn Sie zu einer Krankenkasse wechseln, die weniger Zusatzbeitrag verlangt, bezahlen Sie im schlimmsten Fall sogar mehr, weil bestimmte Zusatzleistungen von der neuen Kasse nicht bezahlt werden. Welche Zusatzleistungen die BIG bietet, haben wir Ihnen hier übersichtlich zusammengefasst.

  • Zusatzleistungen der BIG Welche Vorteile bietet die BIG?
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Ein Krankenkassenwechsel ist unkompliziert und mit minimalem bürokratischem Aufwand möglich. Folgen Sie einfach den oben genannten Schritten. Beim Wechsel zu einer neuen Krankenkasse erlischt Ihr Versicherungsschutz zu keinem Zeitpunkt. Erst, wenn die neue Versicherung Ihre Mitgliedschaft schriftlich bestätigt, ist Ihre bisherige Mitgliedschaft beendet.

2021 gibt es eine Neuerung: Sie müssen die Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen, das macht die neue Kasse für Sie. Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich können auch Rentner zu den oben genannten Konditionen jederzeit ihre Krankenkasse wechseln.

Nein, bei einem Krankenkassenwechsel kann die neue Krankenkasse Sie weder ablehnen, noch bei Inanspruchnahme von Leistungen kündigen. Insofern unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen stark von privaten Krankenkassen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen - wie der BIG -  können ausschließlich Sie der BIG kündigen, nicht umgekehrt.

Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist problemlos online möglich. Wenn Sie zur BIG wechseln möchten, füllen Sie einfach online unseren Mitgliedsantrag aus und wir übernehmen die Kündigung der alten Kasse für Sie. Die Unterlagen und Ihre Versichertenkarte erhalten Sie natürlich auf dem Postweg.