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Vorsorge-Impfschutz-Windpocken

Schutzimpfung gegen Windpocken (Varizellen)

Windpocken zählen zu den bekanntesten Kinderkrankheiten. Es handelt sich um eine hochansteckende Virus-Infektion mit den sogenannten Varizella-Zoster-Viren. Windpocken sind eng verwandt mit der Krankheit Gürtelrose bzw. Herpes-Zoster, die durch die gleichen Viren ausgelöst wird.

Wie steckt man sich mit Windpocken an?

Die Ansteckung mit Windpocken erfolgt über Tröpfchen-Infektion. Beim Sprechen, Niesen oder Husten werden kleinste Speicheltropfen, die den Virus enthalten, in die Luft abgegeben und von einem anderen Menschen eingeatmet. Auch der windpockentypische Hautausschlag kann zu einer Ansteckung mit den Varizellen führen.

Symptome und Verlauf von Windpocken

Wer an Windpocken denkt, denkt in diesem Zusammenhang meist an den roten Hautausschlag, den die Viren hervorrufen. Dieser bildet sich zwischen dem dritten und fünften Krankheitstag. Davor spürt man lediglich eine allgemeine Abgeschlagenheit oder leichtes Fieber.

Der Hautausschlag besteht aus kleinen roten Flecken, die sich wenige Zeit später in Flüssigkeit gefüllte Bläschen umwandeln. Die Bläschen verursachen einen starken Juckreiz, bevor sie trocknen und eine Kruste bilden. Bläschen können sich bis zu fünf Tage lang bilden. Im Durchschnitt wird der Körper von etwa 250 bis 500 Bläschen bedeckt. Die Anzahl hängt stark vom Alter des Erkrankten ab. Ein Erwachsener hat mit deutlich mehr Flecken zu rechnen, als ein Kind.

Der Ausschlag beginnt an Rumpf und Gesicht und breitet sich von dort über den gesamten Körper aus. Begleitet wird der Ausschlag oft von hohem Fieber.

In der Regel verheilen die Windpocken schnell und ohne Komplikationen. Es können jedoch kleine Narben bleiben, wenn sich ein Bläschen mit Bakterien infiziert und entzündet hat oder wenn man es aufkratzt.

In seltenen Fällen kann es zu Komplikationen bei Windpocken kommen.                      

Möglich sind:

  • Lungenentzündung
  • Gehirnentzündung
  • Gleichgewichtsstörung
  • Hirnhautentzündung
  • Herzmuskelentzündung
  • Nierenentzündung
  • Gelenkentzündung

Wo besteht Ansteckungsgefahr?

Ansteckungsgefahr besteht überall, wo sich Windpocken-Patienten aufhalten. Patienten sind etwa zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Bläschen ansteckend und bleiben dies, bis alle Bläschen verkrustet sind.

Windpocken und Gürtelrose sind eng miteinander verwandt. Die Ersterkrankung mit Varizellen äußert sich in Form der Windpocken. Diese „schlummern“ dann auf unbestimmte Zeit im Körper. Werden die Viren wieder „aktiv“, kommt es zur Zweiterkrankung, der Gürtelrose. Bei nicht geimpften Menschen, die keine Windpocken Erkrankung durchgemacht haben, kann der Kontakt mit Gürtelrose Windpocken hervorrufen.

Windpocken in der Schwangerschaft

In seltenen Fällen können Windpocken über die Plazenta an das ungeborene Kind weitergegeben werden. Dies kann der Fall sein, wenn die Mutter kurz vor oder kurz nach der Geburt erkrankt. Beim Kind kann dies zu Narben, Geschwüren oder Augenschäden führen. Zusätzlich kann das Nervensystem angegriffen werden, was zu Lähmungen oder Krämpfen führen kann. Ebenso ist es möglich, dass das Baby bereits im Mutterleib als Folge der Infektion stirbt. Besonders gefährlich wird es, wenn die Mutter zwischen fünf Tagen vor und drei Tagen nach der Geburt an Windpocken erkrankt.

Antikörpertest auf Windpocken in der Schwangerschaft

Sie sind schwanger und wissen nicht genau, ob Sie schon Windpocken hatten? Dann checken Sie mit einem Antikörpertest unkompliziert, ob Sie immun gegen Windpocken sind oder sich besonders schützen müssen. Im Programm Happy Baby können Sie für diese oder weitere Untersuchungen, die normalerweise nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, bis zu 150 Euro erstattet bekommen.

Alle Infos zum Happy Baby Programm

Impfung gegen Windpocken

Um Windpocken und eine mögliche spätere Erkrankung mit Gürtelrose zu vermeiden, empfiehlt sich eine Impfung. Die Impfung wird in der Regel ab dem 11. Lebensmonat verabreicht. Jugendlichen, die nicht geimpft wurden und keine  Windpocken hatten, wird empfohlen die Impfung nachzuholen. Auch Erwachsene sollten die Impfung nachholen, wenn:

  • Sie in einem Beruf mit erhöhtem Ansteckungsrisiko arbeiten (medizinisches Personal).
  • Sie einen Kinderwunsch haben.
  • Sie eine schwere Neurodermitis haben.
  • Ihr Abwehrsystem geschwächt ist.

Die Windpocken-Impfung besteht aus zwei Impfdosen, der ersten Immunisierung zwischen dem 11. Und 14. Lebensmonat und einer Auffrischung, die etwa vier Wochen nach der ersten Impfung fällig ist. Gleichzeitig wird auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) geimpft. Es gibt ebenfalls einen Kombinationsimpfstoff, der zusätzlich die Windpocken-Impfung beinhaltet (MMRV-Impfung).

Die Impfung bei Windpocken zeigt nur selten Nebenwirkungen. Es können Hautirritationen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder leichtes Fieber auftreten. Schwere Impfschäden sind laut der Ständigen Impfkommission sehr selten.

Meldepflicht bei Windpocken

Windpocken unterliegen in Deutschland der Meldepflicht. Ärzte sind dazu verpflichtet Namen Ihrer Patienten bei Verdacht auf Windpocken bzw. Ausbruch der Krankheit an das Gesundheitsamt weiterzugeben. Auch Todesfälle durch Windpocken müssen gemeldet werden.

Kostenerstattung bei der BIG

Das Leistungsangebot der BIG umfasst natürlich auch die Windpocken-Impfung. Eine Impfung gegen Varizellen wird von der Ständigen Impfkommission ( STIKO) empfholen und zählt somit zu den Schutzimpfungen.

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