Sie möchten, dass eine Person Ihres Vertrauens Auskunft über Ihre Krankenkassenangelegenheiten erhält? Dann erteilen Sie dieser Person eine Auskunftsvollmacht. Nur bevollmächtigten Personen dürfen wir als Krankenkasse eine Auskunft über personenbezogene Daten geben.
So läuft es bei der BIG
Im Online-Bereich meineBIG können Sie ganz einfach festlegen, an wen wir Auskünfte geben dürfen. Loggen Sie sich hierfür einfach ein und füllen Sie den Kasten unter https://www.big-direkt.de/de/meinebig/meine-daten/auskunftsvollmacht-auskunftssperre.html aus. Wenn die BIG bestimmten Personen definitiv keine Auskünfte erteilen soll, können Sie das ebenfalls dort eintragen.
Sie können uns auch eine E-Mail schicken
Vollmachten, die Sie uns per E-Mail schicken, benötigen noch eine telefonische Legitimation. Danach wird die Vollmacht dann hinterlegt.
Auskunftsvollmacht per Fax
Vollmachten, die Sie uns per Fax senden, benötigen auch eine telefonische Legitimation. Nach dem Anruf wird die Vollmacht hinterlegt.