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Lückenlose Krankenversicherung

Nach dem Ende einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft oder nach Ausscheiden aus der Familienversicherung konnte es vorkommen, dass kein Versicherungsschutz mehr bestand, wenn beispielsweise keine neue Versicherung angegeben wurde. Dies kann nicht mehr passieren: Wir melden uns bei Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer Abmeldung.

Weiterversicherung gewährleistet

Bei Auslaufen bzw. Beendigung der Krankenversicherung wird diese automatisch als freiwillige Krankenversicherung weitergeführt. Es sei denn es liegen andere Angaben vor. Betroffene Versicherte schreiben wir an, wenn z. B. ihr Arbeitgeber uns über das Ende der Beschäftigung informiert.

Direkt zu Ihrem Versicherungsschutz informieren

Noch schneller geht es, wenn Sie sich direkt bei uns melden. Die Angaben, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie in unserem Online-Formular. Ein Mitgliedschaftsende kann z. B. bei folgenden Personen auftreten:

  • bei Arbeitnehmern wegen Ende der Beschäftigung
  • bei Rentnern wegen Ende der Rentenzahlung
  • bei Arbeitslosen wegen Ende des Leistungsbezuges
  • bei Studenten ab einem Alter von 30 Jahren
  • bei mitversicherten Familienangehörigen wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen, Erreichens der Altersgrenzen oder wegen fehlender Mitwirkung

Zum Kontaktformular

Möglichkeit des Austritts

Die Anschlussversicherung gilt ab dem ersten Tag nach Ende der Versicherungspflicht oder dem Ausscheiden aus der Familienversicherung. Es besteht die Möglichkeit, dieser freiwilligen Krankenversicherung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe zu widersprechen. Dafür muss nur nachgewiesen werden, dass eine lückenlose anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht, z. B. durch eine Mitgliedschaftsbescheinigung der aktuellen Versicherung.