Teilnahmebedingungen Aktion „BIG Family Games Kooperationsvertrag“
Kurzfassung Ablauf
Alle Vereine, die sich im Aktionszeitraum vom 16.08.2022 bis zum 01.09.2022 verbindlich als erstmaliger Ausrichter der BIG Family Games anmelden und diese noch im Jahr 2022 ausrichten, erhalten von BIG direkt gesund einen Kooperationsvertrag über 1.000 Euro brutto.
1. Präambel
Veranstalter dieser Aktion ist die Bundes Innungskrankenkasse Gesund, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund, 0231.5557-199, info@big-direkt.de, Datenschutzbeauftragter: Andreas Josefowitz, Fon: 0231.5557-1010 (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Durch die Teilnahme an der in Ziffer 2 beschriebenen Aktion bestätigt der Teilnehmende, dass er sich mit diesen Teilnahmebestimmungen, insbesondere der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten gemäß Ziffer 6 (Datenschutz) einverstanden erklärt.
2. Aktion
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Drittanbietern und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist BIG direkt gesund. Die Aktion wird von BIG direkt gesund durchgeführt.
Ein Verein nimmt an der Aktion teil, indem er sich unter bigfamilygames.de/verein-anmelden verbindlich und erstmalig als Ausrichter der BIG Family Games anmeldet.
Inhalt der Aktion:
Alle im Aktionszeitraum angemeldeten Vereine, die bisher nicht Ausrichter der BIG Family Games waren bzw. sind, erhalten von BIG direkt gesund einen Kooperationsvertrag über eine Gesundheitspartnerschaft in Höhe von 1.000 Euro brutto. Pflicht im Rahmen des Vertrags ist die Durchführung der BIG Family Games im Jahr 2022. Weitere Leistungen des Vereins (z. B. Einbindung des Logos von BIG direkt gesund, werblicher Post auf Social Media) werden individuell zwischen BIG direkt gesund und dem Verein abgestimmt.
Der Verein wird schriftlich oder telefonisch über die im Anmeldeformular angegebenen Daten kontaktiert.
Ein Umtausch oder die Übertragung auf andere Personen sind ausgeschlossen.