Umsatzsteuersenkungen für 2022/2023 auf dem Weg
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Der Bundestag hat am 22. September 2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3590) beschlossen. Mit dem Gesetz soll auch die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.
Gaslieferungen
Durch das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ soll der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22. September 2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll, veröffentlicht.
Der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Es wird aber allgemein davon ausgegangen, dass die angesprochenen Änderungen wie hier dargestellt eintreten werden.