Hand, die ein Herz in ukrainischen Farben hält

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert als Sozialversicherung die Menschen in Deutschland gegen Krankheit ab. Bei Erkrankung erhält jeder die medizinische Behandlung, die benötigt wird. Zur Vorbeugung von Erkrankungen kann jeder Gesunde für bestimmte Untersuchungen jederzeit einen Arzt aufsuchen. Die Kosten dafür werden von der Krankenversicherung übernommen. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, die die Bürger und Arbeitgeber einzahlen müssen, sowie in kleinen Teilen durch den Staat.

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Обов'язкове медичне страхування у Німеччині

Krankenversicherung für Geflüchtete

Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, sind nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (siehe unten: Hinweis). Sie haben aber Anspruch auf bestimmte medizinische Behandlungen sowie auf Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Wenn Geflüchtete in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, ist eine sofortige Krankenversicherung notwendig. Geflüchtete können dann selbst eine Krankenkasse wählen (sogenanntes Krankenkassenwahlrecht) oder der Arbeitgeber meldet sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an.

Wenn ein Familienmitglied eines Geflüchteten bereits in Deutschland lebt und hier gesetzlich krankenversichert ist, kann man unter Umständen kostenlos mitversichert werden (sogenannte Familienversicherung). Ansprechpartner ist in diesem Fall die zuständige Krankenkasse des Familienmitglieds.

Extra-Hotline 0800-1310014

Wir sind gern bei allen Fragen rund um den Versicherungsschutz für Sie da und beraten Sie gern auch auf Russisch: unter 0800-1310014

Geplante gesetzliche Regelung ab 01.06.2022 für mehr finanzielle Unterstützung

Aktuell ist eine gesetzliche Regelung geplant, bei der hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022 wie anerkannte hilfebedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt werden. Das bedeutet, dass Geflüchtete aus der Ukraine unter Umständen in Zukunft Sozialleistungen über das Jobcenter oder das Sozialamt und nicht mehr über die Ausländerbehörde erhalten.

Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels sein.

Was ist ab 01.06.2022 bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe möglich?

Geflüchtete aus der Ukraine im Alter zwischen 15 und 65 Jahren haben ab 01.06.2022 mit der geplanten neuen gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, Leistungen über das Jobcenter zu beantragen. Sind sie älter als 65, können Leistungen vom Sozialamt beantragt werden. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II ist eine sofortige gesetzliche Krankenversicherung möglich, die wir bei der BIG gern durchführen.

Wie wird Arbeitslosengeld II beantragt?

Die Geflüchteten stellen bei uns einen Mitgliedsantrag. Daraufhin erhalten sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung, die sie beim Jobcenter vorlegen. Hat das Jobcenter den Leistungsantrag bearbeitet, erhalten sie von diesem einen Bewilligungsbescheid. Der Bewilligungsbescheid muss dann bei der BIG eingereicht werden.

Wie wird Sozialhilfe beantragt, wenn kein Arbeitslosengeld II bewilligt wird?

Die Geflüchteten stellen einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt des Wohnortes. In der Regel werden dann dort auch Behandlungsscheine für eine ärztliche- oder zahnärztliche Behandlung ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Mitgliedschaft bei der BIG möglich. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir gerne. Neben dem Mitgliedsantrag ist dafür die Aufenthaltsgenehmigung und der Bewilligungsbescheid des Sozialamts einzureichen.

  • Mitgliedsantrag auf Russisch/ Заявление о членстве на русском языке PDF, 283 kB, nicht barrierefrei
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  • Familienantrag auf Russisch/ Семейное приложение на русском языке PDF, 335 kB, nicht barrierefrei
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BIG-Leistungen

Infos rund um die Leistungen der BIG finden Sie hier:

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Gesundheitliche Versorgung in Deutschland für Geflüchtete

Auf dieser Seite finden Sie unsere Infos rund um die gesundheitliche und medizinische Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine.

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Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit ergänzenden Informationen zu deren Leistungen finden Sie im Internet unter https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp