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Mann beim Psychotherapeuten.

Psychotherapie – Wenn die Seele erkrankt

Was tun, wenn die Seele erkrankt und Ängste, Depressionen oder Zwänge den Alltag zur Tortur werden lassen? Als BIG-Mitglied haben Sie Anspruch auf eine Psychotherapie, soweit und solange eine seelische Erkrankung vorliegt und die Behandlung der Heilung oder der Besserung dieser Krankheit dient.

Gruppentherapeutische Grundversorgung

Menschen, die unter psychischen Belastungen oder Erkrankungen leiden, haben die Möglichkeit, unkompliziert in eine Gruppentherapie reinzuschnuppern, um zu testen, ob das eine gute Lösung für sie ist. So sammeln die Patienten*innen Erfahrungen mit Gruppentherapien und erfahren im besten Fall schon eine erste Linderung ihrer Symptome.  

Dazu erläutern Therapeuten*innen, wie Gruppentherapien ablaufen, welche Vorteile sie haben und was sie bewirken können. Das passiert in zwei Formaten, entweder  

- in bis zu vier 100-minütigen Sitzungen oder

- in bis zu acht 50-minütigen Sitzungen.

Dafür ist kein Antrag bei der BIG nötig, Sie können sich für die Runden einfach anmelden. Wenden Sie sich dann dafür an Ihren Therapeuten*innen oder die regionalen Terminservicestellen.

So beginnen Sie ein Psychotherapie

  1. Sprechstunde durchführenBevor Sie ein weitergehende psychotherapeutische Behandlung beginnen, nehmen Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch. Ausnahmen gibt es für Versicherte, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in den letzten 12 Monaten in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Vermittelt wird die Sprechstunde von der Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online: siehe Link Online-Terminvergabe
  2. Psychotherapeut findenSuchen Sie sich im Anschluss einen Therapeuten mit Kassenzulassung. Die Psychotherapie kann von psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten (Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzbezeichnung) durchgeführt werden. Hierbei hilft Ihnen ebenfalls die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online: siehe Link. Hilfe bei der Therapeuten-Suche
  3. Vorbereitungen für den Antrag: Die zwei bis vier Kennlernsitzungen (probatorische Sitzungen) dienen dazu, dass sich Patient*in und Therapeut*in gegenseitig kennenlernen können und als Grundlage zur Beantragung einer Psychotherapie. Während oder nach den Kennlernsitzungen überweist Ihr Therapeut Sie an Ihren Hausarzt, um einen Konsiliarbericht zu erhalten. Dabei werden unter anderem ein psychischer und somatischer Befund gemacht und seelische oder soziale Ursachen von Beschwerden und Erkrankungen festgestellt beziehungsweise ausgeschlossen.
  4. Wir kümmern uns um den Rest:Ihr Therapeut stellt einen Antrag bei der BIG. Sie müssen sich um Nichts kümmern. Sobald wir den Antrag genehmigt haben, können Sie mit der Behandlung beginnen.
  5. Die BIG übernimmt die Kosten:Nach der Genehmigung übernehmen wir die Kosten Ihrer Psychotherapie.

Fragen zum Thema