BIG direkt gesund
Mann übt mit einem Widerstandsband.

Krankengymnastik und weitere Heilmittelbehandlungen

Heilmittelbehandlungen wie Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie und Podologie helfen Ihnen, schneller wieder auf die Beine zu kommen.

Dabei unterstützen wir Sie gern und übernehmen die vertraglich vereinbarten Kosten bei ärztlich verschriebenen Heilmitteln. Sie zahlen dabei nur die gesetzlichen Zuzahlungen.

Sie zahlen dabei nur die gesetzlichen Zuzahlungen vor der ersten Behandlung direkt bei Ihrem Therapeuten. Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier.

 

Therapien können über längere Zeiträume genehmigt werden

Bei bestimmten Diagnosen sind längere Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen möglich. Neu dazugekommen ist z. B. das Guillain-Barré-Syndrom – das ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems –, die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Ein Rezept für eine Physio- oder andere Therapie kann wiederholt für je zwölf Wochen ausgestellt werden.

Alle Leistungen im Überblick

Heilmittelbehandlungen nutzen

  1. Verordnung vom Arzt: Für Heilmittelbehandlungen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Er beschreibt Ihre Symptome und Beschwerden und begründet die medizinische Notwendigkeit der Heilmittelbehandlung.
  2. Vorherige Genehmigung nicht nötig: Die Verordnung müssen Sie nicht bei uns einreichen. Sie können diese direkt bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung in Anspruch nehmen.
    Hier finden sie zugelassene Heilmittelerbringer:
  3. Behandlung kann direkt beginnen: Sie gehen mit der Verordnung direkt zu Ihrem Therapeuten und können direkt mit der Behandlung starten. Für die Behandlung legen Sie Ihrem Therapeuten einfach Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vor. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung bestätigen Sie, dass die Behandlungen bei Ihnen durchgeführt wurden.
  4. Gültigkeit Ihrer Verordnung: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung Ihrer Verordnung beginnen. Liegt ein dringender Behandlungsbedarf vor, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, dies vermerkt Ihr Arzt dann auf Ihrer Verordnung. Werden diese Fristen verpasst, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss vom Ihrem Arzt neu ausgestellt werden. Die verordneten Behandlungen müssen innerhalb von 12 Wochen durchgeführt werden, da die Verordnung dann ihre Gültigkeit verliert.