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Krankengeld für Selbstständige: Gesetzlich abgesichert im Krankheitsfall

Als hauptberuflich Selbstständige/-r oder kurzzeitig Beschäftigte/-r können Sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden. Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.

Ihr BIG-Vorteil bei gesetzlichem Krankengeld

  • Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie erhalten ca. 70 Prozent Ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens.
  • Der monatliche Beitrag für das gesetzliche Krankengeld liegt bei 0,6 Prozent. Dieser wird auf den ermäßigten Beitragssatz angerechnet und entspricht damit dem allgemeinen Beitragssatz von 16,25 Prozent.

Keine Wartezeiten

Der Vorteil bei dem gesetzlichen Krankengeld ist, dass Sie keine Wartezeiten bei der Leistungsbeanspruchung haben. Mit der Wahlerklärung binden Sie sich für drei Jahre an diese gesetzliche Absicherung. Die Bindungswirkung bleibt auch bei einem Kassenwechsel erhalten. Wird die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufgegeben bzw. sind Sie nicht mehr unständig oder kurzzeitig beschäftigt, endet die Wahlerklärung auch vor Ablauf der Mindestbindungsfrist. Nach Ablauf der Mindestbindungsfrist kann jedoch mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats widerrufen werden.

Gesetzliches Krankengeld oder Wahltarif?

Sie haben als Selbstständige/-r zwei verschiedene Möglichkeiten, sich für den Krankheitsfall abzusichern:

  • Gesetzliches Krankengeld Beim gesetzlichen Krankengeld zahlen Sie einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 % und bekommen ca. 70 % Ihres regelmäßigen Arbeitseinkommens, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind. Zum Online-Formular
  • Wahltarif BIGselect Krankengeld Beim Wahltarif BIGselect Krankengeld können Sie wählen zwischen einem Krankengeld von 55 Euro und 20 Euro pro Tag. Von der Höhe hängt auch Ihr monatlicher Beitrag ab. Auch dieses Krankengeld bekommen Sie, wenn Sie länger als 42 Tage krank sind. Mehr Infos zum Wahltarif

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