Wie weisen Sie Ihr Einkommen nach?
Ihr Einkommen weisen Sie mit Ihrem Einkommensteuerbescheid und einem jährlichen Fragebogen zur Berechnung Ihrer Beiträge nach.
Die BIG überprüft Ihren Beitrag, wenn Sie uns einen neuen Einkommensnachweis einreichen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheides. Sollten daraus nicht alle Einnahmen hervorgehen, brauchen wir noch weitere Nachweise.Ihnen liegt noch kein Einkommensteuerbescheid vor? Dann schätzen Sie die voraussichtlichen Einkünfte. Wir berechnen Ihren Beitrag auch dann zunächst unter Vorbehalt. Wenn Sie den ersten Einkommensteuerbescheid bekommen haben, prüfen wir rückwirkend und legen ihren Beitrag endgültig fest. Haben Sie Ihre Einkünfte zu hoch geschätzt? Dann erhalten Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Wenn Sie Ihre Einkünfte jedoch zu gering eingeschätzt haben, zahlen Sie die Beiträge nach.
Ab dem 01.01.2018 werden die Beiträge für alle selbstständig Tätigen zunächst unter Vorbehalt festgelegt. Als Grundlage dafür dient immer der letzte Steuerbescheid.
Sobald der Steuerbescheid für das Jahr 2021 durch die Finanzbehörde ausgestellt wird, werden die dort festgelegten Einkünfte für das Jahr 2021 endgültig herangezogen. Dieser Steuerbescheid ist gleichzeitig die Grundlage für die vorläufige Beitragsberechnung ab dem Folgemonat der Ausstellung.
Wird der Steuerbescheid für das Jahr 2022 erstellt, wird dieser für die endgültige Beitragsfestsetzung das Jahr 2022 herangezogen und für die neue vorläufige Beitragsberechnung ab dem Folgemonat der Ausstellung berücksichtigt.
Für die Beitragsberechnung müssen wir allerdings immer mindestens die für Sie geltende Mindestbemessungsgrundlage berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich weniger Einkünfte haben.