Wie beantrage ich das Hilfsmittel?
Für die erstmalige Versorgung mit einem Beatmungsgerät benötigen Sie ein Rezept von einem qualifizierten Facharzt (z.B. Pneumologie, Kardiologie, HNO) oder einem Krankenhausarzt, das Sie bitte dem Vertragspartner geben. Für die Beantragung der Folgeversorgung ist kein neues Rezept nötig. Stattdessen wird Sie der Vertragspartner ca. vier Wochen vor Ende des genehmigten Versorgungszeitraums kontaktieren, um mit Ihnen die Weiterversorgung abzuklären.