Kinderkrankengeld beantragen
Wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, unterstützt Sie die BIG finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld. Dieses können Sie hier beantragen.
Sie haben noch weitere Kinder, die nicht BIG-versichert sind? Dann teilen Sie uns dies bitte über das folgende Online-Formular mit. So können wir Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung richtig ermitteln.
Fragen zum Kinderkrankengeld
Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Kinderkrankengeld wahrnehmen möchte, kann der andere gesetzlich versicherte Elternteil seine Ansprüche von 15 Arbeitstagen pro Jahr und Kind übertragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Wenn ein Elternteil bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, benötigen wir dann eine Bescheinigung über bereits genommene Kinderkrankengeldtage.
Dann können Sie und der andere gesetzlich versicherte Elternteil das Krankengeld jeweils für bis zu 35 Arbeitstage im Jahr erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 70 Arbeitstage pro Familie abgesichert. Das gilt für Alleinerziehende ebenso.
Nach § 616 BGB haben Sie jedoch weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt, wenn Sie sich für einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum um Ihr krankes Kind kümmern. Wurde also § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen, zahlt zunächst der Arbeitgeber für bis zu 5 Arbeitstage das Gehalt, bevor der Anspruch auf Krankengeld durch die BIG geltend gemacht werden kann. Wurde § 616 BGB hingegen ausgeschlossen, zahlt Ihnen die BIG direkt Kinderkrankengeld.
Dann fallen diese Beiträge auch beim Kinderkrankengeld an. Wie auch beim Gehalt, zahlen Sie höchstens die Hälfte der Beiträge. Den anderen Anteil übernimmt die BIG, so wie sonst Ihr Arbeitgeber. Für die Krankenversicherung brauchen Sie in dieser Zeit nichts zu zahlen.
Wie hoch die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind, hängt von den jeweils gültigen Beitragssätzen ab.
Die Kinderärzt*innen oder das Krankenhaus geben Ihnen eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Füllen Sie die Rückseite aus und senden Sie uns die unterschriebene Bescheinigung per Fax, Post, E-Mail oder digital über meineBIG zu. Wir setzen uns dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und fordern eine Verdienstbescheinigung an. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Geld.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit Einmalzahlungen erhalten haben, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf das tägliche Höchstkrankengeld. Aus dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die BIG zieht die Beitragsanteile vor der Auszahlung des Krankengeldes ab und überweist sie zusammen mit den von der BIG zu zahlenden Beitragsanteilen an die jeweilige Versicherung.
Für wie viele Tage im Jahr der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, ist abhängig von Ihrer familiären Lebenssituation. Grundsätzlich erhalten Sie pro Kalenderjahr für jedes Kind für bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig und gesetzlich versichert sind. Pro Kind können Eltern demnach für bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile. Für Eltern oder Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern gibt es eine Höchstdauer für den Bezug von Kinderkrankengeld.