Kieferorthopädische Behandlung
Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent. Sie erhalten in jedem Quartal eine Rechnung über 20 bzw. ab dem zweiten Kind 10 Prozent der entstandenen Kosten. Das ist Ihr vorläufiger Eigenanteil, den wir Ihnen bei erfolgreich abgeschlossener Therapie komplett erstatten. Die übrigen 80 Prozent der Kosten rechnet Ihre zahnärztliche/kieferorthopädische Praxis direkt mit der BIG über Ihre Versichertenkarte ab.
Nachdem Sie den Behandlungsabschluss erhalten haben, können Sie hier alle kieferorthopädischen Rechnungen zur Erstattung einreichen.
Hinweis: Eine Erstattung für Ihre Familienmitglieder ist über dieses Formular nicht möglich. Bitte melden Sie sich dazu mit den Anmeldedaten des Familienmitglieds an.
Formular wird geladen...