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Frau am Laptop, die sich freut

In drei Schritten zur BIG wechseln

Ein Krankenkassenwechsel zur BIG geht schnell und ist unkompliziert. Wir zeigen Ihnen, wie der Wechsel reibungslos funktioniert.

So funktioniert der Krankenkassenwechsel zur BIG

Ein Krankenkassenwechsel zur BIG ist schnell und unkompliziert: Sie füllen einfach unseren Mitgliedsantrag aus und laden ein Foto hoch - um alles andere kümmern wir uns.
  1. Mitgliedsantrag ausfüllen:Füllen Sie gerne den BIG-Mitgliedsantrag aus - entweder direkt online oder Sie drucken sich das PDF-Formular aus. Ihre Angehörigen versichern wir gerne direkt beitragsfrei mit. Bitte füllen Sie dazu den Antrag "Aufnahme in die Familienversicherung" aus. Direkt BIG-Mitglied werden
  2. Foto für BIG-Versichertenkarte hochladen:Für das Foto auf Ihrer persönlichen Versichertenkarte laden Sie ein Foto bequem direkt vom Smartphone oder PC hoch. Foto hochladen
  3. Fertig!Um Ihre Kündigung bei der alten Kasse kümmern wir uns – Sie müssen nichts weiter tun und profitieren bald von den Vorteilen der BIG!
  • Mitgliedsantrag der BIG PDF, 241 kB, nicht barrierefrei
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  • Antrag für die BIG-Familienversicherung PDF, 263 kB, nicht barrierefrei
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Wichtige Fristen beim Krankenkassenwechsel

  • Wechsel innerhalb von 2 Monaten Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln.
  • 12 Monate Bindungsfrist Sie sind grundsätzlich mindestens 12 Monate (sog. Bindungsfrist) an eine Krankenkasse gebunden.
  • Sofortiger Wechsel z.B. bei neuem Arbeitgeber Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.

Der richtige Zeitpunkt zum Wechsel der Krankenkasse

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann viel Gründe haben, entweder verlangt Ihre Krankenkasse einen zu hohen Zusatzbeitrag, hat Ihnen bestimmte Leistungen nicht bewilligt, ist allgemein schlecht erreichbar oder bietet Ihnen einfach keinen guten Service. Dann sollten Sie wissen, dass Sie die gesetzliche Krankenkasse ohne weitere Begründung wechseln können, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter mindestens 12 Monate versichert waren.

Der Wechsel kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende durchgeführt werden. Die Kündigung müssen Sie nicht mehr selbst durchführen - das erledigt die neue Krankenkasse für Sie. Ein außerordentlicher Wechsel ist außerdem jederzeit möglich, wenn eine Krankenkasse neue Zusatzbeiträge einführt: In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Achten Sie beim Krankenkassenwechsel nicht nur auf die Beitragshöhe

Es lohnt sich immer, sich über einen möglichen Krankenkassenwechsel zu informieren. Für einen Krankenkassenvergleich empfehlen wir Ihnen, unseren Vorteilsrechner zu nutzen. Denn nicht nur die reinen Beitragszahlungen an die GKV sollten Sie bei Ihrer Entscheidung abwägen. Bonusprogramme, zusätzliche Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (50 Euro/Jahr), Osteopathie (160 Euro/Jahr) oder Homöopathie (360 Euro/Jahr), Reiseschutz und Impfungen (300 Euro/Jahr) oder andere spezielle Angebote, die sich nicht nur positiv auf Ihre Gesundheit auswirken, sondern die sich auch Jahr für Jahr in barer Münze bezahlt machen.

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