BIG direkt gesund

Datenschutz

Als Versicherter der BIG direkt gesund (BIG) haben Sie Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die BIG von Ihnen hat und verarbeitet, in welchen Fällen wir diese an andere weitergeben, welche Rechte Sie uns gegenüber im Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach dem aktuellen Datenschutzrecht haben und wie lange wir Ihre Daten aufbewahren. Außerdem sollen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder sich beschweren möchten.

Daher stellen wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten so transparent wie möglich dar, wie Ihre Sozialdaten bei uns behandelt und geschützt werden. Das ist Ihr gutes Recht!

Die Informationen gelten auch für die Pflegekasse bei der BIG.

Verantwortliche Stelle

BIG direkt gesund ist eine gesetzliche Krankenkasse. Sie können uns über folgende Wege kontaktieren:

Hauptsitz:                       

BIG direkt gesund

Markgrafenstraße 22

10117 Berlin

 

Telefon:         

0231.5557-0 oder

0800.5456 5456 (gebührenfrei)

 

Postadresse:       

BIG direkt gesund

Postfach 10 06 42

44006 Dortmund

Als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts schützen wir Ihre Sozialdaten bestmöglich.

Als gesetzliche Krankenkasse besitzen wir die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die BIG wird gesetzlich durch den Vorstand, Peter Kaetsch (Vorstandsvorsitzender) und Markus Bäumer (stv. Vorstandsvorsitzender), vertreten.

Bei allen datenschutzrechtlichen Fragen können Sie sich an unser Team Datenschutz wenden:

BIG direkt gesund

Datenschutzbeauftragter

Rheinische Straße 1

44137 Dortmund

datenschutz@big-direkt.de

Betroffener Personenkreis

Wir verarbeiten personenbezogene Daten von

  • Mitgliedern
  • mitversicherten Familienangehörigen
  • Interessenten
  • Vertragspartnern und Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Masseure, Hilfsmittellieferanten)
  • Arbeitgebern und deren Steuerberater
  • Bevollmächtigten und Beiständen
  • Wirtschaftlich Berechtigten unserer Kunden (z. B. Drittschuldner, Schadenersatzpflichtige)
  • Organspender

Übersicht über die Arten von Sozialdaten

Mitglieder und Versicherte

Stammdaten

Beschäftigte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten, Arbeitgeber, Jahresarbeitsentgelt
ArbeitssuchendeZeiten der Arbeitslosigkeit und zuständige Agentur für Arbeit
Freiwillige MitgliederEinkommensarten und Steuerbescheide
RentnerRentenantragsdaten, Vorversicherungszeiten bei anderen Krankenkassen, Rentenhöhe, Betriebsrenten
FamilienversicherteSchul- und Studienzeiten, Zeiten des Wehrdienstes, Einkommen
Krankenversicherungspflichtige StudentenStudienzeiten, besuchte Hochschule, ggf. Einkommen

Leistungsdaten

Arztbehandlungsdaten behandelnder Arzt, Behandlungstag, Diagnose, Gebührennummer
Zahnarztbehandlungsdatenbehandelnder Zahnarzt, Behandlungstag, Diagnose, Gebührennummer
ArzneimitteldatenAbgabetag, abgebende Apotheke, Arzneimittel-Pharmazentralnummer, Abgabepreis
ArbeitsunfähigkeitZeitraum der Arbeitsunfähigkeit, Feststellungsdatum, Diagnose, Merkmal „Arbeitsunfall“ oder „sonstiger Unfall“ bei Krankengeldanspruch: Höhe des Arbeitsentgelts, Vorerkrankungszeiten
HeilmitteldatenLeistungserbringer (z. B. Masseur), Behandlungstag, Gebührennummer, Behandlungskosten
HilfsmitteldatenLeistungserbringer (z. B. Sanitätshaus), Abgabetag, Art des Hilfsmittels, Kosten des Hilfsmittels
KrankenhausbehandlungAufnahme- und Entlassungstag, Krankheitsdiagnosen, Krankenhaus, Behandlungsprozeduren, Kosten der Behandlung
FahrkostenTransporttag, Leistungserbringer und Beförderungsmittel, Kosten
MutterschaftMutmaßlicher Entbindungstermin, Entbindungstag, Leistungserbringer (Hebamme), Tag der Leistungserbringung, Kosten
Kassenspezifische LeistungenArt der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungserbringer, Kosten

Pflegeversicherung

  • Stammdaten zur Person des Pflegebedürftigen und zur Pflegeperson
  • Pflegegrad, Angaben zum häuslichen Umfeld
  • Beginn und Ende der Pflegetätigkeit, Meldegründe, Zeiträume, Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht, zum Beitragseinzug und Abführung an den Rentenversicherungsträger
  • Angaben zur Qualifikation, Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI

Arbeitgeber

Die BIG ist zugleich Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Arbeitgeber zahlen hierzu die von ihren Beschäftigten einbehaltenen Arbeitnehmeranteile mit ihren Arbeitgeberbeiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die BIG. Daneben zahlen sie auch ihre Beiträge zur Umlageversicherung (Aufwendungsausgleich für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) sowie ggf. zur Insolvenzumlage.

Zur Abwicklung dieser Aufgaben verarbeiten wir von den Arbeitgebern Ordnungsmerkmale (z.B. Betriebsnummer, Zahlstellennummer), Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, Gesamtanzahl der Beschäftigten, Beitrags-Soll, Beitrags-Ist, ggf. gesellschaftsrechtliche Angaben (z. B. gesetzlicher Vertreter, Geschäftsführer, Handelsregisterauszüge), Daten für den Beitragseinzug, Daten zum Mahnverfahren, betreuende Stellen, Daten für Betriebsprüfungen, Daten für Abrechnungsarten.

Leistungserbringer und Lieferanten

Ordnungsmerkmale (z.B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen), Name, Anschrift, Bankverbindung, Daten über den Abrechnungsverkehr.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung / Zwecke der Verarbeitung von Sozialdaten

Die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erheben, benötigen wir, um unseren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Nur so können wir  Ihren Krankenversicherungsschutz sicherstellen und Ihnen die Leistungen zukommen lassen, die Sie gesund halten oder wieder gesund machen. Außerdem benötigen wir die Daten, um die Krankenkassenbeiträge berechnen zu können.

Ihre Daten werden daher nur für folgende Zwecke verarbeitet:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft
  • Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte
  • Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  • Beitragsrückerstattung
  • Prüfung und Gewährung von Leistungen
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  • Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern
  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  • Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen
  • Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen
  • Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, Durchführung des Versorgungsmanagements, Durchführung von Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen bei den Leistungserbringern
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs, des Risikopools und der Disease-Management-Programme
  • Auszahlung des BIGtionärs-Bonus
  • Gewinnung von Mitgliedern
  • Beratung über Maßnahmen der Prävention und der Teilhabe sowie über die Leistungen und Hilfen zur Pflege
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen
  • statistische Zwecke

Gesetzliche Mitwirkungspflicht

Leistungen

Wir können Ihnen Leistungen nur dann umfassend und zügig gewähren, wenn Sie uns alle Angaben machen, die wir für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen. Wenn Sie uns diese erforderlichen Daten nicht geben und wir sie auch nicht an anderer Stelle beschaffen können, kann es sein, dass wir Leistungen ablehnen oder bereits zugesagte einstellen müssen.

Familienversicherung

Damit wir prüfen können, ob Angehörige (Ehegatte, Kinder, ggf. Enkel-, Stief- und Pflegekinder) kostenfrei bei unseren Mitgliedern familienversichert werden können, benötigen wir diverse Angaben, Unterlagen und Nachweise. Diese Daten sind uns vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied vorzulegen. Ohne diese Informationen ist eine Familienversicherung nicht möglich. Infolgedessen kann es zu einer beitragspflichtigen Anschlussversicherung kommen.

Mitgliedschaft

Sie als Mitglied sind verpflichtet, auf Verlangen über Tatsachen Auskunft zu erteilen, die wir benötigen, um Ihre Versicherungs- oder Beitragspflicht zu beurteilen. Hierzu gehören beispielsweise die Angabe des Arbeitgebers und der Beginn und das Ende einer Beschäftigung, bei Selbstständigen auch die Aufnahme und das Ende der selbstständigen Tätigkeit sowie ggf. erforderliche Nachweise (Gewerbemeldung).

Beiträge

Bei Beschäftigten werden die Beiträge vom Arbeitgeber an uns weitergeleitet (s. auch Pkt. 4.3). Eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht von Beitragsdaten besteht dennoch auch für Mitglieder, z. B. wenn sie Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) bekommen oder Arbeitseinkommen haben, sowie bei freiwillig Versicherten: Deren Beiträge zur Krankenversicherung bemessen sich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Werden die Einnahmen nicht nachgewiesen, z. B. mit einem Einkommensteuerbescheid, sind wir verpflichtet, die Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze („Höchststufe“) festzusetzen, bis uns die Daten vorgelegt werden.

Einwilligung

Für bestimmte Leistungen der BIG sieht der Gesetzgeber Ihre Einwilligungserklärung vor. Dies ist z. B. beim

  • Versorgungsmanagement
  • Entlassmanagement
  • Hilfestellung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • besonderen Versorgungsformen (z. B. Disease-Management-Programme, Integrierte Versorgung)

der Fall. Wir verarbeiten in diesen Fällen Ihre Daten erst dann zu diesen Zwecken, wenn uns Ihre schriftliche Erklärung vorliegt.  

Aufgrund dieser gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebungen ist die Verarbeitung Ihrer Sozialdaten rechtmäßig.

Datenerhebung bei Dritten

Sozialleistungsträger und Behörden

Im System der sozialen Sicherung arbeiten die Leistungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften u.a.) zusammen. Dadurch sollen Versicherte die erforderlichen Leistungen unbürokratisch und bedarfsgerecht bekommen. Unklarheiten oder Zuständigkeitsfragen sollen zwischen den Trägern und Behörden direkt geklärt werden.

Im Rahmen dieser so genannten „Amtshilfe“ erheben wir Daten direkt bei den anderen Leistungsträgern, wenn sie für unsere Aufgaben erforderlich sind. Das könnte zum Beispiel bei der Rentenversicherung sein, um zu erfahren, ob schon eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wurde; oder bei der Berufsgenossenschaft, um einen Auftrag zur Zahlung von Verletztengeld zu erhalten.

Auch wenden wir uns in Einzelfällen an Behörden außerhalb der Sozialversicherung, z. B. die Einwohnermeldeämter der Kommunen. Hier erfragen wir die aktuelle Adresse des Versicherten, falls dieser vergessen hat, uns seine neue Adresse mitzuteilen.

Leistungserbringer

Die Leistungserbringer (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) übermitteln uns die Abrechnungsdaten für unsere Versicherten. Diese personenbezogenen Daten sind für die Abrechnung der Leistungen erforderlich und werden bei uns gespeichert.

Meldepflichtige Stellen

Daneben ist gesetzlich geregelt, wer eine so genannte „meldepflichtige Stelle“ ist, also Daten, die zur Durchführung der Versicherung notwendig sind, direkt an uns zu melden hat. Hierzu gehören insbesondere die Arbeitgeber, aber auch die Agenturen für Arbeit oder die Rentenversicherung.

Zugriff auf Ihre Daten

Unsere Mitarbeiter können Ihre gespeicherten Sozialdaten abrufen, wenn die Daten für ihr Aufgabengebiet notwendig sind. Hierzu haben wir für unser EDV-System ein umfangreiches Rollen- und Berechtigungskonzept angelegt. Jedem Mitarbeiter wird danach eine bestimmte EDV-Rolle zugewiesen, die wiederum nur bestimmte, dem Tätigkeitsfeld entsprechende Berechtigungen beinhaltet. So kann zum Beispiel der Mitarbeiter, der die Krankenversicherung der Studenten betreut, nicht die Daten einer Krankenhausbehandlung aufrufen und bearbeiten.

Alle Mitarbeiter sind auf die Einhaltung der Geheimhaltungsregeln verpflichtet. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiter ein Gelöbnis zur „Verpflichtung nicht beamteter Personen im öffentlichen Dienst“ abgelegt. Zuwiderhandlungen hätten auf jeden Fall arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen.

Datenübermittlung

Gesetzliche Übermittlungspflichten

Das Sozialgesetzbuch sieht in bestimmten Verfahren vor, dass wir Ihre Sozialdaten übermitteln müssen. Ein typisches Beispiel ist die Meldung bei der Aufnahme oder dem Ende einer Beschäftigung. Diese Daten übermitteln wir an die Rentenversicherung, so dass dort Ihr Rentenkonto ordnungsgemäß geführt werden kann.

Auch bestehen für uns aktive Mitteilungspflichten, z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder zur Abwendung geplanter Straftaten.

Übermittlung bei Auskunftsversuchen

In Einzelfällen erhalten wir von anderen Stellen und Behörden Anfragen, mit denen um Auskunft zu bestimmten Personen gebeten wird. Dies können sein:

  • andere Sozialleistungsträger
  • Polizei und Staatsanwaltschaft, Gerichte
  • Zollämter zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Finanzbehörden

Ob und in welchem Umfang wir Auskunft geben, ist gesetzlich festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen wir sehr genau.

Privatpersonen oder privatrechtlichen Unternehmen geben wir keine Auskünfte, wenn es sich nicht um den Betroffenen selbst handelt oder von ihm keine Einwilligungserklärung vorliegt.

Übermittlung an Dienstleistungsunternehmen

Wir arbeiten mit externen Unternehmen zusammen, wie z. B. unser Rechenzentrum, Druckereien, Abrechnungsprüfstellen und Postdienstleister (so genannte „Auftragsverarbeiter“). Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihre Anliegen schnell und kostengünstig erledigen. Mit allen Dienstleistungsunternehmen legen wir in Verträgen die datenschutzrechtlichen Vorgaben fest. Deren Einhaltung prüfen wir regelmäßig. Die Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens zeigen wir rechtzeitig bei unserer Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Soziale Sicherung) an.

Übermittlung ins Ausland

Wir verarbeiten Ihre Sozialdaten nur in Deutschland. Auch unsere Dienstleistungsunternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und verwenden keine „Clouds“.

Wir übermitteln in der Regel keine Sozialdaten ins Ausland. Lediglich in Einzelfällen wenden wir uns im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen an ausländische Sozialversicherungsträger, z. B. zur Abrechnung von Leistungen bei Entsendung, bei Urlaubsreisen oder bei so genannten Grenzgängern.

Aufbewahrungsdauer

Ihre Sozialdaten werden nur so lange wie nötig aufbewahrt, um unsere Aufgaben zu erfüllen. Allerdings sehen gesetzliche Vorgaben oder Verordnungen längere Aufbewahrungsfristen vor. Wir orientieren uns am „Aufbewahrungskatalog“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, der in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden erstellt und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt wurde. Er gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Danach beträgt die Regel-Aufbewahrungsfrist für Ihre Leistungsdaten und Zahlungsunterlagen (Belege) 6 Kalenderjahre, für Nachweise der Familienversicherung 9 Kalenderjahre und für das Versichertenverzeichnis 30 Kalenderjahre. Auf Anforderung des Bundesamtes für Soziale Sicherung sind Sozialdaten, die noch für den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen benötigt werden, bis zu 12 Kalenderjahre aufzubewahren. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen löschen wir Ihre Daten physikalisch im Rahmen eines Löschkonzepts systematisch aus unserem EDV-System. Befinden sich die Daten auf Papier, schreddern wir die Unterlagen entsprechend der Vorgaben der DIN 66399. Hierzu bedienen wir uns eines zertifizierten Aktenvernichtungsunternehmens.

Ihre Rechte

Auskunftsrechte

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob wir von Ihnen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie das Recht auf detaillierte Auskunft zu diesen Daten. Dieses Recht kann allerdings teilweise eingeschränkt sein, zum Beispiel bei unverhältnismäßigem Aufwand oder falls die Auskunftserteilung die Erfüllung unserer Aufgaben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde.  

Wir stellen Ihnen diese Informationen im Regelfall innerhalb eines Monats und unentgeltlich zur Verfügung.

Berichtigung der Daten

Sollten Sie feststellen, dass die bei uns gespeicherten Daten Fehler aufweisen, haben Sie das Recht, dass diese berichtigt werden. Auch können Sie verlangen, dass die Daten ergänzt werden, soweit dies für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist.

Löschung Ihrer Daten

Sie haben das Recht, unter bestimmten Umständen die Löschung Ihrer Sozialdaten zu verlangen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall,

  • wenn die Sozialdaten nicht mehr für unsere Aufgabenerfüllung benötigt werden,
  • wenn Sie der Auffassung sind, dass wir die Daten unrechtmäßig verarbeitet haben,
  • wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, Sie diese aber widerrufen haben.

Dieses Recht kann jedoch eingeschränkt sein, wenn zum Beispiel Aufbewahrungspflichten bestehen, wir die Daten weiterhin für unsere Aufgaben benötigen, die Vorhaltung der Daten im öffentlichen Interesse steht oder die Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Einschränkung der Verarbeitung

Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Sozialdaten eingeschränkt wird, u. a. wenn

  • Sie die Richtigkeit der Daten bestritten haben, die Prüfung aber noch nicht abgeschlossen ist,
  • Sie der Verarbeitung widersprochen haben, solange noch nicht abschließend geklärt ist, ob Ihr Widerspruch gerechtfertigt ist.

Beschwerden

Sollten Sie der Ansicht sein, dass wir Ihre Sozialdaten nicht nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeiten, haben Sie das Recht, sich bei dem

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Husarenstraße 30

53117 Bonn

Telefon: 0228/997799-0

Fax: 0228/997799-550

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

zu beschweren.

Webseiten & Internet

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Hier informieren wir über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Diese Hinweise stehen Ihnen jederzeit auf unserer Webseite zur Verfügung.

Kommunikation via E-Mail

Unverschlüsselte E-Mails können von Unbefugten gelesen und manipuliert werden. Darum beantworten wir Anfragen, in denen es um personenbezogene Daten von Versicherten geht, grundsätzlich immer auf dem Postweg oder im Postfach des geschützten meineBIG-Bereichs. Bitte beachten Sie, dass das Risiko auch bei E-Mails besteht, die Sie an uns senden. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Daten geschützt bleiben, nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit der BIG das Kontaktformular. Die Daten, die Sie dort eingeben, werden per HTTPS verschlüsselt an uns verschickt und sind so vor fremdem Zugriff geschützt.
 

Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken

Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Website aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum/ Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.

Bestandsdaten

Wenn zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir Ihre zu diesem Zweck erforderlichen Daten. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Strafverfolgung.

Nutzungsdaten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebots zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu zählen insbesondere Merkmale Ihrer Identifikation, Angaben zu Beginn und Ende des Internetbesuchs sowie des Nutzungsumfangs. Für Werbezwecke, Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Internetauftritts dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden.

Cookies

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Piano Analytics von AT Internet

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Google Optimize

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Hotjar

Diese Webseite nutzt Hotjar, ein Webanalyse-Tool der Hotjar Ltd. Das europäische Unternehmen hat seinen Hauptsitz auf Malta (St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julians STJ 1000). Hotjar sammelt Interaktionen von zufällig ausgewählten, einzelnen Besuchern unserer Webseite und zeichnet sie anonymisiert auf. So werden z.B. Mausbewegungen und –Klicks protokolliert, um Möglichkeiten zu ermitteln unser Webseiten-Angebot zu verbessern. Abgesehen davon speichert Hotjar sog. „Cookies“ – Daten zur Webseiten-Nutzung – sowie Informationen zum Betriebssystem, dem Browser, zu eingehenden und ausgehenden Verweisen (Links), zur geografischen Herkunft, sowie zum verwendeten Endgerät. Hotjar wertet diese zu statistischen Zwecken aus. Die erfassten Informationen sind nicht personenbezogen, werden von der Hotjar Ltd. auf den Amazon Web Servern in Irland gespeichert und nicht an sonstige Dritte weitergegeben. IP-Adressen werden nur in anonymisierter (gekürzter Form) weiterverarbeitet. Weitere Informationen in Bezug auf Funktionen und Datennutzung von Hotjar finden Sie unter: https://www.hotjar.com/privacy (vgl. dort namentlich die Kategorie „Passive Collection“). Wenn Sie eine Datensammlung mittels Hotjar nicht wünschen, können Sie diese auf allen Internetseiten, die Hotjar einsetzen, in Ihrem Browser deaktivieren. Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.hotjar.com/opt-out

ABlyft

Auf dieser Webseite wird das Tool "ABlyft" von der Conversion Expert GmbH, Zeppelinring 52c, 24146 Kiel, Deutschland (folgend: "ABlyft") verwendet, um A/B-Tests zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit der Inhalte durchzuführen. Bei einem A/B-Test werden unterschiedlichen Webseiten-Besuchern verschiedene in Wortwahl und Gestaltung angepasste Varianten der Webseiten-Inhalte angezeigt und die Interaktion mit den Inhalten („Zielauslösungen“) gemessen, um die bestmögliche Variante zu identifizieren. Zur Durchführung der A/B-Tests nutzt ABlyft Cookies. Die durch Cookies generierten Informationen über die Nutzung der Webseite werden an Server von ABlyft in Deutschland übertragen und gespeichert. Die IP-Adresse des Webseiten-Besuchers wird durch ABlyft pseudonymisiert, bevor Informationen über die Teilnahme an einem A/B-Test und die Zielauslösung (z. B. Klick auf ein bestimmtes Element der Webseite) gespeichert werden. ABlyft kann anschließend keine Verbindungen mehr zwischen dem einzelnen Webseiten-Besucher und seinem Nutzerverhalten herstellen. ABlyft speichert und verarbeitet lediglich aggregiert in absoluten Zahlen die Anzahl der Webseiten-Besucher, denen eine Variante im Rahmen eines A/B-Tests angezeigt wurde sowie auch die Anzahl der Zielauslösungen pro angezeigter Variante. Falls eine entsprechende Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder zum Zugriff auf Informationen auf Endgeräten der Nutzer (z. B. Device-Fingerprinting) eingeholt wurde, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung von ABlyft: https://ablyft.com/de/datenschutzerklaerung