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Impfschutz-Gürtelrose-Ältere Dame wird geimpft

Schutzimpfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster)

Gürtelrose ist eng verwandt mit der bekannten Kinderkrankheit „Windpocken“. Beide Krankheiten werden durch dieselben Erreger, die sogenannten Varizella-Zoster-Viren, ausgelöst. Die Gürtelrose, auch unter der Bezeichnung Herpes-Zoster bekannt (da der Erreger zu den Herpesviren zählt), tritt meist nur bei erwachsenen Menschen auf. Der Krankheitsverlauf ist in der Regel sehr unangenehm und kann in besonders schweren Fällen auch verschiedene Komplikationen mit sich bringen.

Wie steckt man sich mit Gürtelrose an?

Es gibt zahlreiche Krankheiten, mit denen man sich nur einmal im Leben anstecken kann. Nach der Krankheit ist der Körper dann gegen die Viren immun. Gürtelrose zählt leider nicht zu dieser Kategorie. Wer als Kind an Windpocken erkrankte, kann später eine Gürtelrose bekommen. Grund hierfür ist, dass die Varizella-Viren, nachdem die Windpocken überstanden sind, im Körper bleiben. Später können die Viren wieder aktiv werden und bei einem Erwachsenen eine Gürtelrose auslösen. Selbst bei Menschen, die als Kind gegen Windpocken geimpft wurden, kann es später zum Ausbruch der Krankheit kommen. Wirklich sicher ist also niemand.

Die Viren werden über Tröpfcheninfektion, durch den direkten Kontakt mit dem Ausschlag oder über kontaminierte Flächen und Gegenstände weitergegeben.

Symptome und Verlauf von Gürtelrose

Die Gürtelrose erhält ihren Namen durch den typischen Hautausschlag, der sich wie ein „Gürtel“ um den Körper zieht. Der Ausschlag macht sich durch kleine, mit Flüssigkeit gefüllte Bläschen bemerkbar, die im weiteren Verlauf der Krankheit aufplatzen und eine Kruste bilden. Der Ausschlag betrifft meist nur eine Körperhälfte und ist in der Regel an der Brust oder am Bauch zu finden. Aber auch Hals, Gesicht und Kopfhaut des Patienten bleiben nicht immer verschont. Zum Teil wird der Ausschlag von einem Juckreiz begleitet. Bilden sich die Bläschen im Gesicht, besteht die Gefahr, dass die Augen ebenfalls betroffen sind und sich z. B. eine Hornhautentzündung entwickelt. Auch der Gehör- und Geschmacksnerv kann durch die Krankheit beeinträchtigt werden. Selbst eine einseitige Gesichtslähmung lässt sich nicht ausschließen.

Allgemein sind die Symptome der Gürtelrose nicht eindeutig und können stark von Fall zu Fall variieren. Neben dem Ausschlag und den damit einhergehenden Schmerzen, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und leichtem Fieber, kann auch ein unangenehmes Kribbeln an der betroffenen Hautstelle auftreten. Die Schmerzen entstehen, da die Herpes-Zoster-Erreger die Nervenzellen angreifen, es kann zu starkem Brennen oder Stechen kommen, das immer wieder plötzlich eintritt. In manchen Fällen können auch nur Schmerzen, ohne sichtbaren Hautausschlag auftreten.

Es kann seltener zu weiteren Komplikationen kommen. Hierzu gehören z. B.:

  • Hirnhaut- und Hirnentzündungen
  • generalisierte Herpes-Zoster (Gürtelrose am ganzen Körper) greift auch innere Organe an
  • Taubheit
  • Blindheit
  • weitere bakterielle Infektionen an den geschädigten Hautstellen

Wo besteht Ansteckungsgefahr?

Herpes Zoster können nur Menschen bekommen, die zuvor bereits Windpocken hatten. Das bedeutet, dass der Grad der Ansteckungsgefahr maßgeblich von dem der Windpocken abhängt. Bei Windpocken ist dieser extrem hoch. Aber auch die Gürtelrose selbst ist sehr ansteckend. Kommt man in Kontakt mit den Erregern, kann dies die im Körper „schlummernden“ Viren wieder aktivieren. Es gibt zusätzlich noch weitere Faktoren, die für das Auslösen einer Gürtelrose verantwortlich sein können:

  • Stress oder seelische Belastung
  • angeborene Immundefekte
  • Infekte (z.B. Grippe)
  • Medikamente, die das Abwehrsystem beeinflussen
  • zu hohe UV-Strahlung (Sonnenbrand)
  • Krebserkrankungen
  • Chemotherapie
  • AIDS: Die Krankheit zerstört wichtige Zellen im Immunsystem

Eine Gürtelrose tritt selten bei Kindern oder jungen Erwachsenen auf, da deren Immunsystem in der Regel sehr leistungsfähig ist. Bei Personen ab 40 Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit einer Gürtelrose von Jahr zu Jahr, da mit zunehmendem Alter auch das Immunsystem schwächer wird.

Impfung gegen Gürtelrose

Da niemand so wirklich vor einer Gürtelrose geschützt ist, empfiehlt sich neben der Windpocken-Impfung auch eine Impfung gegen Gürtelrose. Besonders bei einem geschwächten Immunsystem oder einer altersbedingt eingeschränkten Körperabwehr kann eine Impfung den verlorengegangenen Eigenschutz des Körpers wettmachen.  

Besonderheiten bei der Gürtelrose-Impfung:

Die Impfung gegen Gürtelrose erfolgt mit dem Totimpfstoff SHINGRIX, der von der Ständigen Impfkommission als Schutzimpfung empfohlen wird. Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff ZOSTAVAX zahlt die BIG nicht, da sie aufgrund ihrer eingeschränkten Wirksamkeit und Wirkungsdauer nicht mehr empfohlen wird. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Impfstoffen besteht darin, dass SHINGRIX auch bei Vorerkrankungen wie HIV oder anderen Immunschwächen Anwendung finden kann, da es sich um einen Totimpfstoff handelt, dessen Bestandteile nicht mehr aktiv sind und somit keine Gürtelrose auslösen können.

Die Ständige Impfkommission schreibt dem neuen Impfstoff bereits eine hohe Wirksamkeit von bis zu 92% zu. Nebenwirkungen bleiben beim Totimpfstoff meist aus. Vereinzelt kann es zu leichter Rötung und Schwellung der Einstichstelle oder leichtem Fieber und Muskelschmerzen kommen. Wesentlich stärkere Nebenwirkungen kann hingegen der Lebendimpfstoff ZOSTAVAX auslösen. Informieren Sie sich deshalb zuvor bei Ihrem Arzt, welchen Impfstoff er Ihnen empfiehlt.

Gürtelrose-Impfung für BIG-Versicherte

Die BIG übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose für Versicherte ab 60 Jahren und für Versicherte mit einer chronischen Krankheit oder Immunschwäche ab 50 Jahren. 

  • Die BIG übernimmt die Impfungen gegen Gürtelrose mit dem Totimpfstoff SHINGRIX. Es gibt auch einen Lebendimpfstoff, ZOSTAVAX, für den die BIG nicht zahlt.
  • Versicherte ab 60 Jahren und Versicherte mit einer chronischen Krankheit oder Immunschwäche ab 50 Jahren können die Impfung in Anspruch nehmen.
  • Für Versicherte ab 50 Jahren benötigen wir zusätzlich ein Attest über die chronische Krankheit bzw. Immunschwäche.
  • Die Gürtelrose-Impfung wird über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

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