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Kind ist beim Zahnarzt

Zahnvorsorge bei Kindern

Kinder mit gesunden Zähnen haben gut lachen. Je früher man mit der gezielten Zahnpflege beginnt, desto besser. Denn: Bis zu 90 Prozent bleiben durch das ganze Leben hinweg zahngesund, wenn schon die Milchzähne entsprechend gepflegt werden.

Bis zum zweiten Lebensjahr: erweiterte Zahnvorsorge für Babys

Die Zahngesundheitsvorsorge beginnt bereits während der Schwangerschaft. Die ersten Lebenswochen sind im Mutterleib für eine gesunde Zahn- und Kieferentwicklung wichtig. Schon die Entwicklung eines einzelnen Zahnes stellt höchste Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Koordination jeder einzelnen der mehr als 100.000 beteiligten Zellen. Damit die Körperzellen diese Leistung auch störungsfrei erbringen können ist die Gesundheit des ungeborenen Kindes und seiner Mutter notwendig. Nach der Geburt gilt es daher, mit altersgerechter Mundpflege, Ernährung und Infektionsvermeidung die Zähne gesund zu erhalten.

Um frühkindliche Karies zu reduzieren, haben Kleinkinder unter drei Jahren seit Kurzem einen umfassenderen Anspruch auf zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen. 

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bereits ab dem sechsten Lebensmonat. (Zuvor war dies erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorgesehen.)
  • Zweimal je Kalenderhalbjahr kann bei Kindern zwischen dem sechsten und 34. Lebensmonat das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung in Anspruch genommen werden.
  • Bei den neu eingeführten Untersuchungen soll der Zahnarzt den Eltern auch beratend zur Seite stehen und zum Beispiel über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären.

Kinder bis drei Jahre: Korrekter Mundschluss

Eltern von Kindern bis zu drei Jahren sollten auf einen korrekten Mundschluss und die richtige Ruhelage der Zunge am Gaumen achten. Weitere Tipps erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt. Empfohlen wird ein erster Zahnarztbesuch zwischen dem sechsten und neunten Lebensmonat, sobald der erste Milchzahn durchbricht. Lassen Sie sich dabei in der Zahnarztpraxis zeigen, wie Sie die Zähne Ihres Kindes am besten pflegen können.

30. Lebensmonat bis sechstes Lebensjahr – erste zahnärztliche Untersuchungen

Mit zwei Jahren findet die erste echte zahnärztliche Befundung statt. Kinder haben dabei bis zum sechsten Lebensjahr Anspruch auf jeweils drei kostenfreie zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von zwölf Monaten. Hierbei werden unter anderem Zähne, Mund und Kiefer untersucht, die Kariesgefährdung des Kindes eingeschätzt sowie über zahngesunde Ernährung und die Optimierung der Zahnreinigung bei Ihrem Kind informiert.

6. bis 18. Lebensjahr – halbjährliche Prophylaxe

Bei Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 18. Jahren sind die Prophylaxeleistungen noch umfangreicher. Sie können an einem kostenfreien Basisprogramm beim Zahnarzt teilnehmen. Es umfasst verschiedene Prophylaxemaßnahmen, die halbjährlich in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden. Nach einer eingehenden Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wird zunächst ein Mundhygienestatus erhoben sowie die Mundhygiene des Kindes und der Zahnfleischzustand beurteilt. Zudem können die schwer zu reinigenden Rillen und Grübchen der Kauflächen der großen, bleibenden Backenzähne im Ober- und Unterkiefer (also insgesamt acht Zähne) versiegelt werden, damit es auf der Kaufläche gar nicht erst zu Karies kommt.