IAM Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools der BIG direkt gesund

Anbieter

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit

(Körperschaft öffentlichen Rechts, kurz; BIG direkt gesund)

Rheinische Str. 1

44137 Dortmund

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im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt die Nutzung eines individuellen und auf dem Stand der Technik befindlichen Identifizierungs- und Access-Management-Tools (nachfolgend „IAM“ genannt) an, mittels dem der Nutzer sich für diverse mobile Applikationen verifizieren und identifizieren kann.

Mit dem IAM soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

Weitere Informationen zur Funktionsweise des IAM und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer über

https://www.big-direkt.de/de/versicherung/wissenswertes/elektronische-patientenakte-epa-der-speicher-fuer-ihre

während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

Gegenstand der Nutzungsbedingungen

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IAM-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten. Diese App ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren. Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt Ihrer Krankenkasse zu entnehmen.

Überlassung, Änderung und Einstellung des IAM

  • Das IAM wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für das IAM erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.
  • Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IAM in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IAM zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.
  • Das IAM und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass das IAM und/oder die angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zum IAM oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

4 Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf das IAM

Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

Registrierungsprozess

Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links unter https://www.big-direkt.de/de/versicherung/wissenswertes/elektronische-patientenakte-epa-der-speicher-fuer-ihre downloaden und speichern.

Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zur Sicheren Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann der Nutzer alle für Ihn zur Verfügung gestellten elektronischen Anwendungen starten, einrichten und verwalten.

Rechte und Pflichten des Nutzers

  • Für die Installation des IAM sind die Vorschriften der App-Stores von Google und Apple zu beachten. Das betrifft insbesondere auch die Vorgaben für das Alter des Nutzers.
  • Die Nutzung des IAM ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung des IAM jederzeit widerrufen. Eine nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass keine der Applikationen im Gesundheitswesen mehr genutzt werden können, für die ein erfolgreiche durchgeführte Registrierung und Identifikation Voraussetzung ist.
  • Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige und richtige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen.
  • Der Nutzer darf das IAM nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten.
  • Der Nutzer muss seine Zugangsdaten Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf das IAM mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritten für den Zugriff auf das IAM weitergegeben werden.
  • Es ist verboten, das IAM für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
  • Sperrung Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung des IAM durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des IAM überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem das IAM des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer das IAM in rechtsverletzender Weise nutzt.
  • Vorgaben beim Tod eines Nutzers Der Tod eines Versicherten führt nicht zu einer automatischen Löschung der Nutzerspezifischen Zugangsdaten im IAM. Das Löschen nach Tod des Versicherten kann nur durch die jeweils Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht, oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK und des Usernamens und des Passwortes in dem Testament.

Nutzungsrechte

  • Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, das IAM für private, nicht kommerzielle Zwecke für die Registrierung und Identifikation seiner Person zu nutzen.
  • Der Nutzer darf das IAM nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den das IAM vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.
  • Es ist untersagt, die Software des IAM zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten.

Gewährleistung

  • Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des IAM. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in dem IAM und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des IAM keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.
  • Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
  • Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store von Google und Apple zum Download bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
  • Eine Funktionsbeeinträchtigung des IAM, die aus Hardwaremängeln auf Seiten des Nutzers, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel des IAM unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
  • Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
  • Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des IAM beruhen, das IAM verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
  • Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung

  • Die Krankenkasse haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
  • Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
  • Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in dem IAM gespeicherten Daten nachgekommen ist. Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzern wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.
  • § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
  • Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.
  • Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.

Support

Die Krankenkasse bietet den Nutzern des IAM Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen des IAM während der üblichen Bürozeiten montags- donnerstags von 07.00- 19.00 Uhr und freitags von 07.00- 17.00 Uhr beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung

  • Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist beenden. Der Nutzer muss die Kündigung schriftlich oder persönlich gegenüber seiner Krankenkasse erklären.

Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen,

- wenn der Nutzer sein Versicherungsverhältnis mit der Krankenkasse beendet, oder

- oder die geänderte Nutzungsbedingungen gemäß Kapitel 12.2 nicht akzeptiert.

Die Krankenkasse informiert den Nutzer über die eingegangene Kündigung und teilt ihm mit zu welchem Datum die Löschung seitens der Krankenkasse durch Beauftragung der BITMARCK vollzogen wird.

Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

  • Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam.
  • Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die IAM-Startseite und dort über den „Avatar-Icon“ zum IAM Self-Service, dort findet er den Punkte Einwilligungen einsehen und abrufen. Sofern der Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die Krankenkasse berechtigt, die Nutzung binnen 30 Tagen zu beenden.

Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers abzuändern,

  • a) soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
  • b) soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
  • c) soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder
  • d) soweit die Krankenkasse damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenkasse wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen im IAM hinweisen.

Anwendbares Recht

  • Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.