Auslandskrankenschutz - sicher unterwegs

Mit der BIG können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen. In allen Ländern, mit denen ein Abkommen über Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht, werden Sie im Notfall behandelt.
Päarchen entspannt unterwegs mit dem Auto im Urlaub.

Inhalt

Ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland

Natürlich will im Urlaub niemand an Krankheiten denken. Aber wenn Sie doch krank werden sollten, sind wir für Sie da und informieren Sie, was Sie bei Behandlungen im Ausland beachten müssen:

  • Legen Sie bei einer Behandlung im Ausland Ihre Versichertenkarte vor. Auf der Rückseite ist die European Health Insurance Card ( EHIC) integriert.
  • Für Bosnien, Türkei und Tunesien nutzen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie bequem in meineBIG bestellen können.
  • Nehmen Sie zum Arzt am besten auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.
  • Die Behandlung orientiert sich in Umfang und Dauer nach den jeweiligen Regelungen des Urlaubslandes – so als wäre man in dem Land versichert.

Wie gehe ich vor, wenn ich Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen soll?

  • Sie sollen direkt vor Ort bezahlen?

    Es kann passieren, dass Sie die Rechnung direkt vor Ort bezahlen sollen. Dann lassen Sie sich bitte eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen.

    Die BIG ersetzt Ihnen die Kosten für Leistungen, die im Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – maximal bis zur Höhe der in Deutschland veranschlagten Kosten. Gerne prüfen wir die Kostenbeteiligung auch nach ausländischen Erstattungssätzen. Dazu senden wir Ihre Unterlagen an die ausländische Krankenkasse. Diese prüft nach ihrem Recht. Dies kann bis zu mehreren Monaten andauern. Eine Erstattung erfolgt dann in Höhe der mitgeteilten Abrechnungssätze. Teilt uns die ausländische Krankenkasse keinen Erstattungsbetrag mit, prüfen wir eine Kostenbeteiligung nach deutschem Recht.

    Die Rechnung laden Sie bequem & unkompliziert über meineBIG hoch!
  • Niedrigere Erstattung

    Die Erstattung ist meist niedriger als Ihre Kosten. Wir empfehlen daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung!

Private Auslandskrankenversicherung gibt mehr Sicherheit

Mutter und Kind sitzen zusammen im Auto

Rücktransport und Zusatzkosten absichern

Wirklich sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich noch eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Mit dieser ist im Fall der Fälle Ihr Rücktransport aus dem Ausland gesichert, Sie genießen einen umfangreichen Versicherungsschutz und Differenzbeträge für z. B. privatärztliche Behandlungen können erstattet werden. Für nähere Auskünfte sind wir gern für Sie da.

00800.54565455 - unsere Nummer aus dem Ausland

Sind Sie in Spanien, Italien, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden, erreichen Sie die BIG vom Festnetz aus unter 00800.54565455 kostenlos. Aus dem türkischen Festnetz wählen Sie die kostenlose 00800.491.54565455.

In diesen Ländern gilt Ihr BIG-Versicherungsschutz

Die EHIC gilt in folgenden EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern (griechischer Teil) sowie für die Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar.

Für Bosnien, Türkei und Tunesien stellen wir Ihnen einen Auslandskrankenschein aus.

Die EHIC gilt nicht für die Kanalinseln, die Isle of Man und die Hoheitsgebiete des Königreichs Niederlande: Niederländischen Antillen (Aruba, Curacao, Bonaire, Saba, Sint Eústatius und den südliche Teil der Insel St. Maarten). 

Auch für Länder außerhalb der EU dürfen wir keine Kosten übernehmen. Hier ist eine private Reisekrankenversicherung wichtig.

Frau mit Koffer auf dem Weg in den Urlaub an einem Flughafen
EHIC auch nach Brexit weiterhin gültig
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das unter anderem beinhaltet, dass die EHIC für medizinisch notwendige Leistungen weiterhin gültig ist.

Für Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen (z. B. ein Rücktransport), empfehlen wir zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung bei unserem Kooperationspartner DKV abzuschließen.
Direkt zur Reiseversicherung unseres Partners DKV

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