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Arzt schaut mit einer Patientin auf ein Röntgenbild

Ärztliche Zweitmeinung

Grundsätzlich haben Sie als Versicherter das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten. Bei einigen Erkrankungen bzw. Eingriffen kommt dabei ein besonderes ärztliches Zweitmeinungsverfahren mit hochqualifizierten Spezialisten zum Einsatz. 

Allgemeine Infos

Was kann ich machen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Arzt mir die richtige Behandlung vorschlägt? Was, wenn ich die Begründung meines Arztes nicht nachvollziehen kann? Kann ich einfach zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen?

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Ja, grundsätzlich geht das! Als Versicherter der BIG haben Sie das Recht, auch weitere Ärzte um Rat zu fragen. Dieser Arzt wird vielleicht die vorgeschlagene Therapie des ersten Arztes bestätigen – oder Ihnen Gründe für eine andere Therapie liefern.

Wann ist das sinnvoll?

Natürlich lohnt es nicht, bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt eine zweite Meinung einzuholen. Doch bei schwerwiegenden Krankheiten, operativen Eingriffen oder lang andauernden Behandlungen können möglicherweise Zweifel an der Meinung des behandelnden Arztes vorliegen. Für Sie sind das vielleicht gute Gründe für einen ärztlichen Zweitbefund. Die zweite Meinung hilft Ihnen, Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Therapie besser zu verstehen und einschätzen zu können. Sinn macht die zweite Meinung natürlich nur dann, wenn Sie sie von einem Spezialisten durchgeführt wird.

Muss ich noch einmal untersucht werden?

Normalerweise nicht. Da Sie als Patient Anspruch auf Ihre Unterlagen samt Untersuchungsbefund der Erstuntersuchung haben, können Sie diese Unterlagen an den Zweitarzt weiterreichen. Ihr behandelnder Arzt darf Ihnen die Herausgabe nicht verweigern. Sollte ein Arzt die Herausgabe verweigern, so sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie beim richtigen Arzt sind. Kommt der Arzt bei der Zweitmeinung zum gleichen Befund, so kann dies auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und ihrem Arzt stärken.

Ärztliche Zweitmeinung bei Krebserkrankung

Sie wissen nicht, ob eine empfohlene Therapie oder Operation für Sie das Richtige ist? Grundsätzlich haben Sie als Versicherter das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten. Diese können alternative Behandlungsmethoden aufzeigen oder die empfohlene Therapie bestätigen.

Bei einigen Erkrankungen bzw. Eingriffen kommt dabei ein besonderes ärztliches Zweitmeinungsverfahren mit hochqualifizierten Spezialisten zum Einsatz. Dies gilt aktuell bei einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) oder Mandeloperation (Tonsillektomie) – und für BIG-Versicherte ab sofort auch bei Krebserkrankungen.

  • Zweitmeinung bei Krebserkrankungen Erfahren Sie hier mehr zum Zweitmeinungsangebot bei Krebserkankungen
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Zahnärztliche Zweitmeinung

Auch bei Zahnärzten sind Patienten häufig unsicher und möchten lieber noch eine weitere Einschätzung hören. Vielleicht liegen Ihnen auch Fragen zu den Kosten, zur Therapie oder zu den Risiken auf der Zunge?

Die Zahnärzte haben mit den kassenzahnärztlichen Vereinigungen ein Beratungsmodell gestartet, bei dem Sie durch neutrale Instanzen beraten werden. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung, wie der BIG, angehören. Außerdem muss bereits ein konkreter Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorliegen. Damit die Beratung neutral erfolgt, darf der beratende Arzt sie später nicht behandeln. Damit ist höchste Beratungsqualität gewährleistet.

So holen Sie sich eine unabhängige Zweitmeinung

Die Qualität des Zahnersatzes kann man häufig erst nach Jahren beurteilen. Um Risiken zu minimieren, kann es daher sinnvoll sein, sich eine unabhängige zweite Meinung einzuholen, bei der wirtschaftliche Interessen keine Rolle spielen. Eine neutrale und unabhängige Beratung für eine kompetente zweite Meinung erhalten Sie auf der Webseite der KZBV.

  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Informieren Sie sich auf der Webseite der KZBV über die zahnärztliche Zweitmeinung.
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