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Kostenerstattung: Mann rechnet

Kostenerstattung von Impfungen

Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen und Reiseimpfungen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Impfkosten abrechnen können.

So funktioniert die Kostenerstattung bei Schutzimpfungen

Die meisten Schutzimpfungen rechnet Ihr Arzt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab. Falls hier Fragen auftauchen, melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Wenn Sie doch mal eine Impfrechnung selbst zahlen und für eine Erstattung einreichen wollen, benötigen wir eine Kopie der Rechnung oder das Rezept und Ihre Bankverbindung. Das können Sie bequem mit unserem Online-Formular in meineBIG erledigen.

Besonderheiten bei der Kostenübernahme von Schutzimpfungen

Bei einigen Impfungen gibt es Besonderheiten bei der Kostenerstattung - manchmal zum Beispiel bestimmte Bedingungen, unter denen wir die Kosten übernehmen. Dies ist bei den folgenden Impfungen der Fall:

Humane Papillomviren (HPV) / Gebärmutterhalskrebs

Folgendes müssen Sie bei der HPV-Impfung beachten:

Eine Impfung gegen Humane Papillomviren wird von der ständigen Impfkommission ( STIKO) des Robert-Koch Instituts (RKI) für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen. Die Impfung kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Kosten für diese Impfung werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.

Auch für Versicherte, die die HPV-Impfung nach dem 18. Geburtstag in Anspruch nehmen, übernimmt die BIG die Kosten. In diesem Fall zahlen Sie die Rechnung für die Impfung zunächst selbst und wir erstatten Ihnen den Betrag, sobald Sie uns die Belege (Rezept über den Impfstoff und die Rechnung vom Arzt) eingereicht haben.

Zum Online-Antrag: Erstattung von Impfkosten

Gürtelrose - Herpes Zoster

Die BIG übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose mit dem Totimpfstoff SHINGRIX. Für den Lebendimpfstoff ZOSTAVAX werden keine Kosten übernommen.

Die Impfung kann unter folgenden Bedingungen übernommen werden:

Der Versicherte ist mindestens 60 Jahre alt oder der Versicherte ist mindestens 50 Jahre alt und leidet unter einer chronischen Erkrankung.
Für Versicherte im Alter von 50-60 Jahren benötigen wir zusätzlich ein Attest über die chronische Krankheit bzw. Immunschwäche.
Die Gürtelrose-Impfung wird über Ihre Versichertenkarte abgerechnet.

Meningokokken B und C

Die BIG zahlt die Meningokokken-Impfung für:

Kinder ab dem 2. Lebensmonat bis 17 Jahre gegen Meningokokken B;
Kinder ab dem 1. Geburtstag (Nachholimpfung bis 17 Jahre möglich) gegen Meningokokken C.
Sie tragen die Kosten für diese Impfungen zunächst selbst. Anschließend reichen Sie uns bitte Ihre Arztrechnung ein. Am einfachsten geht dies über unser Online-Formular in "meineBIG".

Zum Online-Antrag: Erstattung von Impfkosten

So funktioniert die Kostenerstattung bei Reiseimpfungen

Sie zahlen die Rechnung für die Reiseimpfung zunächst selbst und wir erstatten Ihnen den Betrag, sobald Sie uns die Belege (Rezept über den Impfstoff und die Rechnung vom Arzt) eingereicht haben. Am besten Sie nutzen dafür das Online-Formular in meineBIG.

Wir übernehmen die vollen Kosten für den Impfstoff, für die ärztliche Leistung zahlen wir den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.

Bei Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Sachsen und Westfalen-Lippe kann die Leistung komplett über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Fragen Sie Ihren Arzt einfach, ob er über Ihre Karte abrechnet. 

Beim Auswärtigen Amt und der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts erfahren Sie, welche Impfungen für Ihr Reiseland aktuell empfohlen werden. Eine ausführliche Beratung erhalten Sie auch bei Ihrem Arzt oder bei Tropeninstituten, die einen Beratungsservice anbieten.

  • Online-Antrag: Impfkosten erstatten lassen Sie haben sich impfen lassen? Dann beantragen Sie hier eine Erstattung von Impfkosten.
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Besonderheiten bei der Kostenübernahme von Reiseimpfungen

In manchen Fällen bezahlt die BIG keine Reiseimpfungen. Das gilt vor allem, wenn Sie beruflich ins Ausland gehen. Denn dann übernehmen in der Regel Arbeitgeber oder andere Organisationen die Kosten:

  • Studierende Wenn der Auslandsaufenthalt verpflichtend ist, legen Sie eine Kopie der Studien- oder Prüfungsordnung beim Arzt vor, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Verpflichtung handelt. Die Kosten werden dann über die Versichertenkarte direkt abgerechnet. Private Rechnungen können nicht erstattet werden.
  • Ehrenamtliche Sofern Sie ehrenamtlich in Hilfsorganisationen tätig sind, trägt die jeweilige Organisation die Kosten für nötige Impfungen im Ausland.
  • Freiwilligendienstler Wenn Sie einen Freiwilligendienst ableisten, zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr, ein ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Entsendeorganisationen.
  • Selbstständige/ Freiberufler Selbstständige oder Freiberufler sind für die Abwendung arbeitsbedingter Gefahren selbst verantwortlich, auch bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten.
  • Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber Wenn Sie durch Ihre beruflichen Umstände - zum Beispiel im Krankenhaus - Infektionsrisiken ausgesetzt sind, zahlt grundsätzlich Ihr Arbeitgeber nötige Impfungen. Das gilt auch für Auszubildende und Praktikanten.