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Finanziell abgesichert bei längerer Krankheit
Die ersten sechs Wochen zahlt bei Krankheit Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie als Arbeitnehmer länger krank sind, springt die BIG ein: Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Krankengeld – in der Regel 70 % Ihres letzten Bruttogehalts, maximal 90 % vom Netto. Bis dahin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.
Der aktuelle Höchstsatz liegt bei 128,63 Euro pro Tag (abzüglich Sozialbeiträge wie Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Auch beitragspflichtigen Einmalzahlungen aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Arbeitsunfähigkeit werden dabei berücksichtigt.
Alle Krankengeld-Leistungen im Überblick

Krankengeld für Arbeitnehmer

Krankengeld für Selbstständige

Kinderkrankengeld

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hilfreiche Infos und Services zum Krankengeld
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Mit diesem Tool können Sie schnell und unkompliziert Ihr Krankengeld berechnen.
Ihre eAU auf einen Blick in meineBIG
In meineBIG finden Sie eine Übersicht Ihrer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die uns von Ihrer Arztpraxis übermittelt wurden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags nach Ihrem Arztbesuch.
