Krankengymnastik und weitere Heilmittelbehandlungen

Ob nach einer Verletzung, bei chronischen Beschwerden oder zur Förderung Ihrer Gesundheit – Heilmittelbehandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie können Ihnen helfen, Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Patientin und Physiotherapeutin in der Übungssituation

Inhalt

Bei der BIG stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die vertraglich vereinbarten Kosten für ärztlich verordnete Heilmittelbehandlungen. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen vor der ersten Behandlung direkt bei Ihrem Therapeuten. 

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Heilmittelbehandlungen und wie wir Sie auf Ihrem Weg zur Genesung unterstützen können.

Heilmittelbehandlung: Schnell starten – ohne Genehmigung

Die BIG übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie – Sie zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen (10 % plus 10 € Rezeptgebühr).

Sie benötigen keine vorherige Genehmigung – starten sofort bei einem zugelassenen Therapeuten mit Ihrer Versichertenkarte und Verordnung. Die Verordnung ist bis zu 28 Tage gültig (bei dringendem Bedarf 14 Tage); Therapien sollten innerhalb von maximal 12 Wochen abgeschlossen sein.

So einfach nutzen Sie Heilmittelbehandlungen

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    Verordnung vom Arzt:

    Für Heilmittelbehandlungen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Er beschreibt Ihre Symptome und Beschwerden und begründet die medizinische Notwendigkeit der Heilmittelbehandlung.
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    Vorherige Genehmigung nicht nötig:

    Die Verordnung müssen Sie nicht bei uns einreichen. Sie können diese direkt bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung in Anspruch nehmen.
    Hier finden sie zugelassene Heilmittelerbringer:
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    Behandlung kann direkt beginnen:

    Sie gehen mit der Verordnung direkt zu Ihrem Therapeuten und können direkt mit der Behandlung starten. Für die Behandlung legen Sie Ihrem Therapeuten einfach Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vor. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung bestätigen Sie, dass die Behandlungen bei Ihnen durchgeführt wurden.
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    Gültigkeit Ihrer Verordnung:

    Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung Ihrer Verordnung beginnen. Liegt ein dringender Behandlungsbedarf vor, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, dies vermerkt Ihr Arzt dann auf Ihrer Verordnung. Werden diese Fristen verpasst, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss vom Ihrem Arzt neu ausgestellt werden. Die verordneten Behandlungen müssen innerhalb von 12 Wochen durchgeführt werden, da die Verordnung dann ihre Gültigkeit verliert.

Übersicht der Heilmittelbehandlungen-Leistungen

Trainer hilft bei Übung mit dem Elastikband
Ergotherapie
Krankheiten, Verletzungen oder andere Lebensumstände können Sie in Ihrer Bewegung oder Handlungsfähigkeit einschränken. Eine Ergotherapie kann dabei helfen, die verloren gegangene Beweglichkeit und Selbstständigkeit wiederherzustellen.
Ergotherapie: Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zurückgewinnen
Kind übt mit einer Logopädin.
Logopädie
Logopädie beschäftigt sich mit der Therapie von Sprach-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Ziel der Behandlung ist es, die Kommunikationsfähigkeit der Patienten zu steigern.
Logopädie: gezielt Kommunikationsfähigkeit steigern
Mann beim Physiotherapeut.
Physiotherapie
Mit einer Physiotherapie sollen Patienten wieder beweglicher werden und Beschwerden gelindert werden. Besonders nach operativen Eingriffen helfen Physiotherapien als Rehabilitationsmaßnahmen.
Physiotherapie - Krankengymnastik für mehr Bewegungsfreiheit
Frau beim Podologen.
Podologie
Schmerzen an den Füßen können unsere Bewegungsfähigkeit ungemein einschränken. Die Podologie behandelt akute Probleme an den Füßen, um Folgeschäden und Einschränkungen vorzubeugen.
Podologie - medizinische Fußpflege
Heilmittelverordnung über längere Zeiträume Therapien

Bei bestimmten Diagnosen sind längere Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen möglich. Neu dazugekommen sind das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems), die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Ein Rezept für eine Physio- oder andere Therapien kann wiederholt für je zwölf Wochen ausgestellt werden.

Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

Für Heilmittelbehandlungen zahlen Sie nur die gesetzlichen Zuzahlungen vor der ersten Behandlung direkt bei Ihrem Therapeuten. Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier.

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