BIG direkt gesund
Vier Senioren sitzen zusammen und unterhalten sich

Pflege in Wohngruppen

Eine Wohngemeinschaft oder Wohngruppe für pflegebedürftige Menschen kann eine gute Lösung sein, um möglichst eigenständig zu bleiben und sich die Kosten für Pflege und Betreuung zu teilen.

Bei dieser Wohnform kann die BIG einen Zuschuss zu den Kosten zahlen, wenn mindestens drei und maximal zwölf pflegebedürftige Personen in einer Wohnung zusammenleben (ambulante Wohngruppe).

Der monatliche Zuschuss liegt bei 214 Euro. Für den Zuschuss gelten folgenden Voraussetzungen:

  • Die Wohngruppe muss in einer eigenständigen Wohneinheit leben und jeder Bewohner ein eigenes Zimmer haben.
  • Die Wohngruppe muss gemeinsam eine Person beschäftigten, die sich vor Ort unabhängig von der pflegerischen Versorgung um die Organisation der Wohngruppe kümmert.

Online-Antrag für den Zuschuss zu einer ambulanten Wohngruppe

Beantragen Sie hier online Ihren Zuschuss zu einer ambulanten Wohngruppe.

Zum Online-Formular in meineBIG