Beamte und Pensionäre

Als Beamte/-r oder Pensionär/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wir berechnen Ihre Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Als Mindesteinkommen nehmen wir 1.248,33 Euro an (Mindestbemessungsgrundlage).

Inhalt

Sie sind Beamtin oder Pensionär und möchten wissen, was die BIG als Krankenkasse Ihnen bietet? Dann erfahren Sie hier, warum die BIG die beste Krankenkasse für Sie ist!

Das sind Ihre Vorteile als Beamte und Pensionäre bei der BIG

  • Persönliche Beratung

    Ob am Telefon rund um die Uhr oder in den Filialen stehen wir Ihnen bei Seite.
  • Geld zurück

    Mit unseren Wahltarifen können Sie bis zu 600 Euro zurückbekommen.
    Mehr erfahren
  • Präventionskurse

    Egal ob Aqua Gym, Pilates, Rückenschule oder Yoga, wir fördern Ihre Gesundheit mit bis zu 240 Euro.
    Mehr erfahren
  • Schnelle Facharzttermine

    Wir vermitteln Ihnen kompetente Fachärtze in Rekordzeit.
    Mehr erfahren
  • Gesundheitstelefon

    Wir stehen Ihnen rund um die Uhr für alle Gesundheitsfragen zur Verfügung.
    Mehr erfahren

Erledigen Sie Ihre Versicherungsdinge bequem vom Sofa aus

Beamte und Pensionäre: Frau sitz vor Ihrem Laptop und hält Ihr Smartphone in der Hand

Online-Kundencenter meineBIG

In meineBIG können Sie Rechnungen und Anträge bequem vom Sofa aus einreichen.

  • Post von der BIG digital erhalten
  • Rechnungen erstatten lassen
  • Krankmeldung hochladen

Jetzt persönlichen Beitrag berechnen

Ihren Beitrag berechnen

Mit dem Beitragsrechner können Sie schnell und unkompliziert Ihren Beitrag für Ihre individuelle Situation berechnen.

Wichtige Infos rund um die Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre

Frau rechnet mit Taschenrechner und Laptop
Sie haben weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietungen?
So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.
Jetzt informieren
Jetzt informieren
Frau rechnet mit einem Taschenrechner
Freiwillig versichert? Das ist die Mindestbemessungsgrundlage
Für alle freiwillig Versicherten gilt für die Berechnung der Beiträge eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Hier werden insbesondere hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkünften deutlich entlastet.
Jetzt informieren

Häufige Fragen