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Sie sind selbstständig und möchten wissen, was die BIG als Krankenkasse Ihnen bietet? Dann erfahren Sie hier, warum die BIG die beste Krankenkasse für Sie ist!
Das sind Ihre Vorteile als Selbstständige bei der BIG
Im Krankheitsfall bestens abgesichert
Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind sie bereits ab dem 43. Krankheitstag finanziell abgesichert.Mehr erfahrenFamilie gratis abgesichert
Ehepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten krankenversichert.Mehr erfahrenSchnelle Facharzttermine
Wir vermitteln Ihnen kompetente Fachärzte in Rekordzeit.Mehr erfahrenZusätzlich absichern
Kostengünstiger privater Zusatzschutz, z.B. für eine Chefarztbehandlung.Mehr erfahrenBonus sichern
In unserem Bonusprogramm BIGtionär können Sie sich mehr als 100 Euro sichern.Mehr erfahrenPrämie bei Leistungsfreiheit
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Sehr gut für Selbstständige
So berechnen sich die Beiträge
Ihre Beiträge berechnen wir aus allen Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt, einschließlich Ihres gewissenhaft geschätzten Gewinns. Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 17,39 % von Ihren Einkünften. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatz der BIG von 3,39 %. Wenn Sie sich für den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entschieden haben, erhöht sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,6%.
Einkommen Mindestbemessungsgrundlage 1.248,33 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld):
Ohne Anspruch auf Krankengeld | Personen mit mindestens einem Kind | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 217,09 € (17,39 %) | 217,09 € (17,39 %) |
Pflegeversicherung | 44,94 € (3,6 %) | 52,43 € (+ 0,6 %) |
Gesamt | 262,03 € | 269,52 € |
Mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag | Personen mit mindestens einem Kind | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 224,58 € (17,99 %) | 224,58 € (17,99 %) |
Pflegeversicherung | 44,94 € (3,6 %) | 52,43 € (+ 0,6 %) |
Gesamt | 269,52 € | 277,01 € |

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Gründungszuschuss für Selbstständige
Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden ebenfalls Ihre gesamten Einkünfte einschließlich Gründungszuschuss und Ihr gewissenhaft geschätzter Gewinn (der Pauschalzuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro wird nicht berücksichtigt) angerechnet.
Mehr Informationen zum Gründungszuschuss für Existenzgründer
Wichtige Infos rund um die Krankenversicherung für Selbstständige

Sie haben weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietungen?
