Rundum versorgt in der Selbstständigkeit

Sie sind hauptberuflich selbstständig oder Existenzgründer? Dann genießen Sie bei der BIG die Sicherheit einer gesetzlichen Krankenkasse und versichern Sie sich freiwillig bei uns. Wie sich Ihre Beiträge berechnen, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Inhalt

Sie sind selbstständig und möchten wissen, was die BIG als Krankenkasse Ihnen bietet? Dann erfahren Sie hier, warum die BIG die beste Krankenkasse für Sie ist!

Das sind Ihre Vorteile als Selbstständige bei der BIG

  • Im Krankheitsfall bestens abgesichert

    Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind sie bereits ab dem 43. Krankheitstag finanziell abgesichert.
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  • Familie gratis abgesichert

    Ehepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten krankenversichert.
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  • Schnelle Facharzttermine

    Wir vermitteln Ihnen kompetente Fachärzte in Rekordzeit.
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  • Zusätzlich absichern

    Kostengünstiger privater Zusatzschutz, z.B. für eine Chefarztbehandlung.
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  • Bonus sichern

    In unserem Bonusprogramm BIGtionär können Sie sich mehr als 100 Euro sichern.
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  • Prämie bei Leistungsfreiheit

    Cash für ein gesundes Leben: Mit cash.smart bekommen Sie bis zu 600 Euro zurück.
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Erledigen Sie Ihre Versicherungsdinge bequem vom Sofa aus

Mann sitzt auf einer Treppe mit Smartphone in der Hand

Online-Kundencenter

In meineBIG, Ihrem Online-Kundencenter, regeln Sie Ihre Krankenkassenangelegenheiten bequem online. Egal, ob vom Sofa aus oder unterwegs.

  • Post von der BIG digital erhalten
  • Jährliche Einkommensbefragung ausfüllen
  • Rechnungen erstatten lassen
  • Krankmeldung hochladen
  • BIGtionär Maßnamen melden

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Ihren Beitrag berechnen

Mit dem Beitragsrechner können Sie schnell und unkompliziert Ihren Beitrag für Ihre individuelle Situation berechnen.
Sehr gut für Selbstständige
Selbstständige sind bei der BIG "sehr gut" aufgehoben. Dieses top Ergebnis haben wir im aktuellen Test von krankenkasseninfo.de erhalten.
Hier geht es zum vollständigen Test

So berechnen sich die Beiträge

Ihre Beiträge berechnen wir aus allen Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt, einschließlich Ihres gewissenhaft geschätzten Gewinns. Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 17,39 % von Ihren Einkünften. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatz der BIG von 3,39 %. Wenn Sie sich für den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entschieden haben, erhöht sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,6%.

Einkommen Mindestbemessungsgrundlage 1.248,33 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld):

Ohne Anspruch auf Krankengeld
Personen mit mindestens einem Kind
Personen ohne Kinder
Krankenversicherung217,09 € (17,39 %)217,09 € (17,39 %)
Pflegeversicherung 44,94 € (3,6 %)52,43 € (+ 0,6 %)
Gesamt 262,03 €269,52 €
Mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag
Personen mit mindestens einem Kind
Personen ohne Kinder
Krankenversicherung 224,58 € (17,99 %) 224,58 € (17,99 %)
Pflegeversicherung 44,94 € (3,6 %) 52,43 € (+ 0,6 %)
Gesamt269,52 €277,01 €
Mann am Laptop füllt etwas aus
Jährliche Einkommensbefragung – bequem online ausfüllen!
Freiwillig Versicherte füllen einmal jährlich unser Formular zur Einkommensbefragung aus – das geht jetzt auch ganz bequem digital in meineBIG.
Alles Infos zur digitalen Einkommensbefragung

Gründungszuschuss für Selbstständige

Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden ebenfalls Ihre gesamten Einkünfte einschließlich Gründungszuschuss und Ihr gewissenhaft geschätzter Gewinn (der Pauschalzuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro wird nicht berücksichtigt) angerechnet.

Mehr Informationen zum Gründungszuschuss für Existenzgründer

Wichtige Infos rund um die Krankenversicherung für Selbstständige

Frau rechnet mit Taschenrechner und Laptop
Sie haben weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietungen?
So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.
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Frau rechnet mit einem Taschenrechner
Freiwillig versichert? Das ist die Mindestbemessungsgrundlage
Für alle freiwillig Versicherten gilt für die Berechnung der Beiträge eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Hier werden insbesondere hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkünften deutlich entlastet.


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Häufige Fragen zur Freiwilligen Versicherung