Seniorengruppe beim Essen im Heim.

Kurzzeitpflege

Benötigt die Pflegeperson eine Auszeit oder ist selbst erkrankt, haben Sie die Möglichkeit, bis zu acht Wochen pro Jahr in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt zu werden.

Die BIG übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis 1.774,00 Euro pro Jahr.

Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Während der Kurzzeitpflege zahlen wir das Pflegegeld für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege erhalten Sie das volle Pflegegeld.

Sie haben die Möglichkeit, den Betrag der Kurzzeitpflege um den Anspruch auf Verhinderungspflege (maximal 1.612,00 Euro) zu erhöhen, sofern Sie diese nicht oder nicht vollständig nutzen. In diesem Fall steigt der Höchstanspruch auf insgesamt bis zu 3.386,00 Euro.

Kurzzeitpflege online beantragen

Sie können die Leistungen für die Kurzzeitpflege online in meineBIG beantragen.

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Verhinderungspflege

Hier finden Sie Informationen zur Verhinderungspflege.

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