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BIGselect Krankengeld
Der Wahltarif BIGselect Krankengeld bietet allen Selbstständigen, Freiberuflern und unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigten Sicherheit, wenn sie arbeitsunfähig werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie können den Tarif als Selbstständiger oder unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigter wählen, wenn Sie voll erwerbsfähig sind und das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Wann beginnt der Wahltarif?
Wenn Sie BIGselect Krankengeld mit Ihrer Mitgliedschaft bei der BIG beantragen, beginnt der Wahltarif gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer BIG-Mitgliedschaft. Sind Sie bereits Mitglied der BIG, ist eine Teilnahme am Wahltarif jederzeit möglich. Der Tarif startet dann mit dem folgenden Quartal nach Eingang des Antrags. Die Leistung können Sie nach einer Wartezeit von drei Monaten abrufen.
Beispiel beilaufender Mitgliedschaft:
- Wahl des Tarifes am 13.10.2009
- Beginn des Wahltarifes am 01.01.2010
- Beginn des Leistungsanspruchs am 01.04.2010
Welche Bindungsfristen bestehen bei BIGselect Krankengeld?
Wenn Sie sich für BIGselect Krankengeld entschieden haben, sind Sie für drei Jahre an diesen Tarif und die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt zeitgleich mit dem Beginn des Wahltarifs. Die Kündigung des Tarifs ist mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird der Wahltarif nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann endet der Wahltarif?
Der Wahltarif endet bei Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kündigung erfolgt ist. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei der BIG nach Ablauf der Bindungsfrist kündigen, endet der Tarif auch unterjährig, zeitgleich mit dem Ende Ihrer Mitgliedschaft.
Wie hoch sind die Beiträge für die Krankengeldabsicherung?
Beitragstabelle für Selbstständige und kurzzeitig sowie unständig Beschäftigte für den Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Krankengeld nach diesem Wahltarif besteht für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V).
| Kalendertägliches Krankengeld | monatlicher Beitrag |
|---|---|
| 50,00 € | 29,50 € |
Beitragstabelle für Künstler und Publizisten für den Krankengeldanspruch ab dem 15. und bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit:
| Kalendertägliches Krankengeld | monatlicher Beitrag |
|---|---|
| 20,00 € | 3,50 € |
Die Fälligkeit des Beitrages richtet sich jeweils nach dem Fälligkeitstag der zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Wann besteht Beitragsfreiheit?
Für die Dauer des Krankengeldbezugs besteht Beitragsfreiheit für den Krankengeldbeitrag, das Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt. Weitere Einkünfte (z. B. Zins- oder Kapitaleinkünfte) bleiben auch während der Zeit des Krankengeldbezuges beitragspflichtig.







