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BIGselect Selbstbehalt


Sie gehen kostenbewusst mit den Möglichkeiten des Gesundheitssystems um, sind gesund und gehen selten oder nie zum Arzt? Dann ist BIGselect Selbstbehalt für Sie interessant. Denn so können Sie bis zu 600,00 Euro im Jahr einsparen.

 
 

Selbstbehalt mit kalkulierbarem Risiko

Beim Selbstbehalt-Prinzip tragen Sie einen bestimmten Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten selbst. Im Gegenzug erhalten Sie einen jährlichen Erstattungsbetrag von der BIG. Sollten Sie trotzdem das volle Leistungsspektrum benötigen, bleibt Ihr Risiko kalkulierbar. Sie können zwischen zwei Tarifen wählen:

 
 
TarifSelbstbehaltErstattung
Selbstbehalt 500500 Euro/JahrBis zu 350,00 Euro/Jahr*
Selbstbehalt 1.0001.000 Euro/JahrBis zu 600,00 Euro/Jahr*
 

*Gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro.

Und so funktioniert’s

Sie entscheiden sich, einen Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten - entweder 500 oder 1000 Euro - selbst zu tragen. Dafür erhalten Sie jährlich einen Erstattungsbetrag von der BIG. Ist ein Besuch beim Arzt nötig, legen Sie dort wie bisher Ihre Versichertenkarte vor. Der Tarif läuft über 3 Jahre.

 

Prophylaxe läuft normal weiter

Diese Leistungen können Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen weiter nutzen, ohne dass die Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet werden:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheits- und Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren

Wichtig: Die Zahlung von Kinderkrankengeld gilt als Leistung für den Hauptversicherten und mindert Ihre Prämie.

So bekommen Sie die Prämie

Nach Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir bei den ärztlichen Abrechnungsstellen, den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kosten für Ihre Behandlungen ab. Die entstandenen Kosten verrechnen wir mit Ihrem Prämienbetrag. Ausgezahlt wird Ihnen der Betrag zur Mitte des Folgejahres.

Umgang mit Erstattungen bei der Steuererklärung

Seit dem Jahr 2010 können Sie Ihre Krankenkassenbeiträge steuerlich vollständig absetzen. Erhalten Sie eine Erstattung z. B. durch die Teilnahme am Bonusprogramm, wird diese als steuerlich geltende Einnahme von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Die Meldung über die Höhe der Erstattung an das Finanzamt erfolgt durch die BIG unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer, die wir bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfragen. Über die gemeldeten Beiträge erhalten Sie selbstverständlich eine Mitteilung.

 

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