Abgeltung von Zeitguthaben bei langer Arbeitsunfähigkeit
Kurz vor Jahresende wurde das „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schafft Klarheit, wie Zeitguthaben beitragsrechtlich in der Sozialversicherung zuzuordnen sind, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und bei längerfristiger Krankheit ausgezahlt werden.
