Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn Sie bereits privat versichert sind und krankenversicherungspflichtig werden, zum Beispiel Ihr Einkommen durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeldgrenze langfristig unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
