Die Befreiung ist bis auf einige Ausnahmen, wie z.B. bei befreiten Studenten, nicht rückgängig zu machen. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht schließt den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung mit ein.
Der Antrag auf Befreiung kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt.
Nutzen Sie für die Beantragung der Befreiung gerne das PDF. Bei Fragen dazu sind wir für Sie da und erreichbar unter : 0800 5456 5456.
- Antrag Befreiung Krankenversicherungspflicht PDF, 162 kB, nicht barrierefrei
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