Beiträge aus Einmalzahlungen (einmalige Kapitalleistungen)
Bei Auszahlung wird der Auszahlbetrag auf 10 Jahre aufgeteilt. Dazu wird der gezahlte Betrag durch 120 Monate (= 10 Jahre) geteilt. Aus diesen Teilbeträgen werden dann die monatlichen Beiträge berechnet. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat nach Auszahlung und endet mit Ablauf von 10 Jahren.
Entlastung bei Betriebsrenten für Versicherungspflichtige Mitglider
Für pflichtversicherte Mitglieder wird ein Freibetrag für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Seit dem 01.01.2024 beträgt dieser Freibetrag 176,75 Euro monatlich. Erst darüber hinaus werden die Betriebsrenten beitragspflichtig zur Krankenversicherung. Bei mehreren Betriebsrenten wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt.
Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.