Beiträge für Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Mitgliedern
Unter Versorgungsbezügen (monatliche oder Einmalzahlungen) versteht man alle Leistungen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der betrieblichen Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, unabhängig davon, ob diese aus eigenen oder Mitteln des Arbeitgebers (mit-) finanziert wurden. Für Versorgungsbezüge müssen Beiträge gezahlt werden. Dies gilt auch für Leistungen aus Verträgen, die bei Vertragsschluss noch eine Beitragsfreiheit garantiert hatten.
