Betriebsratssitzungen per Videokonferenz zulässig
Betriebsratsmitglieder sind bis zum 30.6.2021 berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können.