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BGM: Business Meeting und Prozess Planung

BGM als nachhaltiger Prozess zum gesunden Unternehmen

Der Arbeitsplatz spielt eine wichtige Rolle für unsere Gesundheit. Immerhin verbringen die Meisten von uns hier den größten Teil des Tages. Arbeitgeber können eine Menge tun, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu halten. Denn wirtschaftlich spielt nicht nur der Krankenstand eine Rolle, sondern auch, wie hoch der Anteil an Mitarbeitern ist, die zwar anwesend, aber nicht voll leistungsfähig sind. Und das bringt für Unternehmen jeder Größe etwas. Dabei ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ein ganzheitlicher und nachhaltiger Prozess, der in das Gesamtkonzept eines Betriebs eingebunden ist.

Unternehmensvorteile durch BGM

  • Zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten produktiver.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seltener krank.
  • Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen steigt.
  • Kommunikation und Kooperation im Unternehmen werden besser.
  • Das Unternehmensimage entwickelt sich positiv. Das wiederum bindet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt Sie bei der Suche von neuen Fachkräften.

Mehr Motivation und geringere Abwesenheitszeiten

Untersuchungen zeigen, dass Abwesenheitszeiten um 30 – 40 Prozent sinken können, wenn man am Ball bleibt. Auch die Produktivität kann dann steigen.

Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt BGM folgende Vorteile:

  • weniger Arbeitsbelastung
  • weniger gesundheitliche Beschwerden
  • besseres Betriebsklima
  • mehr Freude bei der Arbeit
  • gesünderes Verhalten im Betrieb und in der Freizeit

BGM als kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Das BGM ist im Idealfall ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Die BIG leistet dabei „Hilfe zur Selbsthilfe“ und unterstützt gerne im Lenkungskreis („Gesundheitszirkel“). Dieser setzt sich zusammen aus: Betriebsleitung, Führungskräften, Personalabteilung, Personalentwicklung, Betriebs- bzw. Personalrat/Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kleinbetrieben, Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, ggf. Gleichstellungsbeauftragte und Sucht- und Konfliktbeauftragte sowie Sozialberatung.