Bilder aus offener Videoüberwachung dürfen als Beweise verwertet werden

Aufnahmen einer nicht verdeckten Videoüberwachung, die ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers beweisen sollen, dürfen vor Gericht verwertet werden – selbst dann, wenn die Überwachung möglicherweise nicht komplett datenschutzkonform war. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.