Das vom Arbeitgeber gesponserte Job-Ticket für die verbilligte oder unentgeltliche Fahrberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr ist gemäß § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) generell steuerfrei. Auch das Deutschlandticket ist daher als Job-Ticket nutzbar.
Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Als öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG gelten aus Vereinfachungsgründen alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr sind. Steuerfrei sind danach z.B. Fahrberechtigungen für RB/RE-Tickets.
Das BMF hat mit Schreiben vom 7. November 2023 Folgendes klargestellt: Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe der Nutzung des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen. In diesen Fällen ist die Steuerfreiheit nicht gefährdet.