Elektronischer Widerruf von SEPA-Mandaten der Arbeitgeber ab 2025

Bislang ist der elektronische Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates über das Datenaustauschverfahren Arbeitgeberkonto (DSAK) nicht möglich, es muss stattdessen ein schriftlicher Widerspruch an die Krankenkasse gesandt werden. Zum 1. Januar 2025 wird auf ein digitales Verfahren umgestellt.