EU: Mehr Lohntransparenz

Unternehmen in der EU sollen künftig zur mehr Transparenz in Sachen Vergütung verpflichtet werden. Dafür hat das EU-Parlament eine neue Entgelttransparenz-Richtlinie beschlossen. Ziel ist es, dass Arbeitnehmer Gehälter besser vergleichen und Lohnunterschiede aufdecken können.

Die Neuregelung sieht vor, dass Vergütungsstrukturen auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen und so gestaltet sein müssen, dass die Arbeitsbewertung und die berufliche Einstufung unabhängig vom Geschlecht erfolgt. Zudem dürfen Stellenausschreibungen und Stellenbezeichnungen keine Rückschlüsse auf ein bevorzugtes Geschlecht zulassen. Die Einstellungsverfahren müssen diskriminierungsfrei sein. 

Darüber hinaus sollen Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße dazu verpflichtet werden, über das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Unternehmen zu berichten. Wenn sich daraus ergibt, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern fünf Prozent oder mehr beträgt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine Entgeltbewertung durchführen. 

Außerdem sollen Arbeitnehmer einen Anspruch auf vollständige Informationen über individuelle und durchschnittliche Einkommen im Betrieb bekommen, aufgeschlüsselt nach dem Geschlecht. Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt sollen verboten werden. Das bedeutet, dass Beschäftigte nicht mehr vertraglich daran gehindert werden dürfen, ihr Gehalt offenzulegen oder sich über das Gehalt von Arbeitskollegen zu informieren. 

Beweislastumkehr bei Lohndiskriminierung 

Die neue Richtlinie sieht eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer vor. Wenn künftig eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ein Indiz für eine Lohndiskriminierung vorlegt, soll die Beweispflicht auf den Arbeitgeber übergehen. Das heißt, dass der Arbeitgeber, um sich zu entlasten, den Nachweis erbringen muss, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Zudem werden die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, wirksame Strafen für Verstöße gegen die Entgelttransparenz-Richtlinie einzuführen. Betroffene Arbeitnehmer sollen einen Anspruch auf Entschädigung bekommen. 

Equal-Pay-Grundsatz 

Hintergrund für den Beschluss des EU-Parlaments ist die Tatsache, dass der EU-weit geltende Grundsatz des „Equal Pay“ (gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit) in der Praxis längst noch nicht überall verwirklicht wird. So verdienen innerhalb der EU Frauen für die gleiche Arbeit durchschnittlich rund 13 Prozent weniger als Männer. Auch in Deutschland besteht noch immer eine Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap. 

In Deutschland gibt es bereits verbindliche Regeln zur Lohntransparenz, die im Entgelttransparenzgesetz festgelegt sind. Die neuen EU-Vorgaben gehen aber zumindest teilweise darüber hinaus. Die deutsche Regierung hat jetzt zwei Jahre Zeit, die neuen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. 

(Stand 26.04.2023)