Existenzgründer: Junge Frau kauft Lebensmittel ein

Existenzgründer

Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden ebenfalls Ihre gesamten Einkünfte berücksichtigt.

So wird Ihr Einkommen berechnet

Als Einkommen gelten Ihr Gründungszuschuss und Ihr gewissenhaft geschätzter Gewinn. Der Pauschalzuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300,00 Euro wird nicht berücksichtigt. Mindestens wird der Beitrag von der Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige berechnet. Die liegt bei 1.178,33 Euro.

Da Sie zu Beginn noch keinen Einkommensteuerbescheid als Nachweis über Ihre Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit haben, berechnen wir den Beitrag zunächst unter Vorbehalt. Wenn Sie Ihren ersten Einkommensteuerbescheid bekommen, prüfen wir rückwirkend und legen den Beitrag endgültig fest.

Haben Sie Ihre Einkünfte zu hoch geschätzt?

Dann erhalten Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Wenn Sie Ihre Einkünfte zu gering eingeschätzt haben, müssen Beiträge nachgezahlt werden. Die Beiträge werden aber mindestens nach der festgelegten Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro berechnet. Dies gilt auch dann, wenn Sie unter Umständen weniger Einkünfte haben.

Ihr Ehegatte ist privat versichert? Bitte melden Sie sich bei uns zur individuellen Berechnung Ihrer Beiträge.