FAQ BIG eVerordnung
Fragen und Antworten zur eVerordnung
Alle BIG-Versicherten können die BIG eVerordnung nutzen, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- ein Smartphone mit einem aktuellen Betriebssystem haben und
- die App "BIG eVerordnung" auf ihrem Smartphone installieren, sich in der App registrieren und den Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Sie können die BIG eVerordnung für Hilfsmittel nutzen, indem Sie die entsprechende App installieren, sich darin mit Ihren meineBIG bzw. meineBIG-App Login-Daten anmelden und den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen digital zustimmen.
Die Zustimmung kann jederzeit wieder digital zurückgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Rücknahme erhalten Sie wieder herkömmliche Papier-Verordnungen. Es besteht kein Zugriff mehr auf vergangene eVerordnungen. Die Rücknahme einer Einschreibung sollte erst erfolgen, wenn Sie alle bisher ausgestellten eVerordnungen für Hilfsmittel abgeschlossen haben.
Wenn eine Arztpraxis eine eVerordnung ausstellt, erhalten Sie diese in der App BIG eVerordnung. Sie können sich die eVerordnung in Ihrer App ansehen. Der Status der Verordnung ist „offen“, bis Sie sie über die App einem Hilfsmittelanbieter zuweisen.