FAQ BIG eVerordnung
Fragen und Antworten zur eVerordnung
Alle BIG-Versicherten können die BIG eVerordnung nutzen, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- ein Smartphone mit einem aktuellen Betriebssystem haben und
- die App "BIG eVerordnung" auf ihrem Smartphone installieren, sich in der App registrieren und den Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Sie können die BIG eVerordnung für Hilfsmittel nutzen, indem Sie die entsprechende App installieren, sich darin mit Ihren meineBIG bzw. meineBIG-App Login-Daten anmelden und den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen digital zustimmen.
Die Zustimmung kann jederzeit wieder digital zurückgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Rücknahme erhalten Sie wieder herkömmliche Papier-Verordnungen. Es besteht kein Zugriff mehr auf vergangene eVerordnungen. Die Rücknahme einer Einschreibung sollte erst erfolgen, wenn Sie alle bisher ausgestellten eVerordnungen für Hilfsmittel abgeschlossen haben.
Wenn eine Arztpraxis eine eVerordnung ausstellt, erhalten Sie diese in der App BIG eVerordnung. Sie können sich die eVerordnung in Ihrer App ansehen. Der Status der Verordnung ist „Offen“, bis Sie sie über die App einem Hilfsmittelanbieter zuweisen.
Die Identifikation in Ihrer meineBIG-App oder im meineBIG-Bereich auf der BIG-Website ist die Voraussetzung für die Nutzung einer eVerordnung. Dieses Verfahren dient der eindeutigen Prüfung, ob Sie bei der BIG versichert sind, sowie dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.
Ärztinnen und Ärzte können nahezu alle Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Inkontinenzartikel oder Glukosesensoren) verschreiben. Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel können derzeit noch nicht verordnet werden. Die Aufnahme ist geplant.
Eine eVerordnung mit dem Status „Offen“ kann an einen Hilfsmittelanbieter zugewiesen werden, der in der App aufgeführt ist. Es werden nur Hilfsmittelanbieter angezeigt, die am Projekt teilnehmen und einen Versorgungsvertrag für das verordnete Hilfsmittel mit der BIG haben. Der Status der Verordnung in der App wechselt auf „Zugewiesen“.
Geben Sie Ihre Handy-Nummer und/oder E-Mail-Adresse an, damit der Hilfsmittelanbieter Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Die Angabe der Kontaktinformationen ist freiwillig.
Die Ärztin/der Arzt erkennt bereits bei der Ausstellung der eVerordnung, ob mindestens zwei Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe teilnehmen (Ausnahme: Hilfsmittel, für die es nur einen Anbieter gibt). Wenn nicht, stellt sie/er eine klassische Papierverordnung aus.
Die infrage kommenden Hilfsmittelanbieter müssen entweder im Umkreis von 30 km des Wohnortes des Versicherten liegen oder gegenüber der BIG bestätigt haben, dass sie die PLZ des Versicherten ebenfalls versorgen (z. B. bei Versand-Hilfsmitteln).
Sie sind verpflichtet, zu prüfen, ob die eVerordnung in der App angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung notwendig. Zeitgleich bitten wir Sie, sich mit der BIG in Verbindung zu setzen.
Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter wie Sanitätshäuser oder Apotheken (alle gemeinsam „Leistungserbringer“), die über eine entsprechende Software/Technologie verfügen. Alle teilnehmenden Leistungserbringer finden Sie in der eVerordnungs-App. Zudem können Sie auf der gemeinsamen Website unter egesundheit-deutschland.de einsehen, welche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe bereits eVerordnungen ausstellen.