FAQ BIG eVerordnung
FAQ für Versicherte
Alle BIG-Versicherten können die BIG eVerordnung nutzen, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- ein Smartphone mit einem aktuellen Betriebssystem haben und
- die App "BIG eVerordnung" auf ihrem Smartphone installieren, sich in der App registrieren und den Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Sie können die BIG eVerordnung für Hilfsmittel nutzen, indem Sie die entsprechende App installieren, sich darin mit Ihren meineBIG bzw. meineBIG-App Login-Daten anmelden und den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen digital zustimmen.
Die Zustimmung kann jederzeit wieder digital zurückgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Rücknahme erhalten Sie wieder herkömmliche Papier-Verordnungen. Es besteht kein Zugriff mehr auf vergangene eVerordnungen. Die Rücknahme einer Einschreibung sollte erst erfolgen, wenn Sie alle bisher ausgestellten eVerordnungen für Hilfsmittel abgeschlossen haben.
Wenn eine Arztpraxis eine eVerordnung ausstellt, erhalten Sie diese in der App BIG eVerordnung. Sie können sich die eVerordnung in Ihrer App ansehen. Der Status der Verordnung ist „offen“, bis Sie sie über die App einem Hilfsmittelanbieter zuweisen.
Die Identifikation in Ihrer meineBIG-App oder im meineBIG-Bereich auf der BIG-Website ist die Voraussetzung für die Nutzung einer eVerordnung. Dieses Verfahren dient der eindeutigen Prüfung, ob Sie bei der BIG versichert sind, sowie dem Schutz Ihrer sensiblen Gesundheitsdaten.
Zum Start können Ärztinnen und Ärzte orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik verschreiben, also z. B. Rollstühle, Rollatoren, Bandagen oder Einlagen.
Bei dem digitalen Angebot der eVerordnung für Hilfsmittel handelt es sich um ein Modellvorhaben, daher können noch nicht alle Hilfsmittel über eine eVerordnung verordnet werden. Die Aufnahme weiterer Hilfsmittelgruppen ist geplant.
Eine eVerordnung mit dem Status „offen“ kann einem der Hilfsmittelanbieter zugewiesen werden, die in der App BIG eVerordnung aufgeführt sind. Der Status der Verordnung in der App wechselt dann auf „zugewiesen“.
Geben Sie Ihre Handy-Nummer und/oder E-Mail-Adresse an, damit der Hilfsmittelanbieter Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Die Angabe der Kontaktinformationen ist freiwillig.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin erkennt bereits bei der Ausstellung der eVerordnung, ob mindestens zwei Hilfsmittelanbieter in der Nähe in der Lage sind, die Versorgung sicherzustellen. Wenn nicht, stellt er Ihnen eine klassische Papier-Verordnung aus.
Die infrage kommenden Hilfsmittelanbieter müssen entweder im Umkreis von 30 km Ihres Wohnortes liegen oder gegenüber der Kasse bestätigt haben, dass sie Ihre PLZ ebenfalls versorgen (z. B. bei Versand-Hilfsmitteln).
Sie sind verpflichtet, zu prüfen, ob die eVerordnung in der App angezeigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung notwendig. Zeitgleich bitten wir Sie, sich mit der BIG in Verbindung zu setzen.
Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter wie Sanitätshäuser oder Apotheken (alle gemeinsam „Leistungserbringer“), die über eine entsprechende Software/Technologie verfügen. Alle teilnehmenden Leistungserbringer finden Sie in der eVerordnungs-App. Zudem können Sie auf der gemeinsamen Website unter egesundheit-deutschland.de einsehen, welche Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe bereits eVerordnungen ausstellen.