Änderungskündigung trotz Elternzeit möglich
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervorgeht, ist eine Änderungskündigung gegenüber einer Mitarbeiterin in Elternzeit jedoch unter bestimmten Umständen erlaubt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.7.2022 – 16 Sa 1750/21Z).