Beitragspflicht von Buß- und Verwarnungsgeldern
Gehören vom Arbeitgeber übernommene Buß- und Verwarnungsgelder, die gegen bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer (z. B. wegen des Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten) verhängt worden waren, zum steuer- und damit beitragspflichtigen Arbeitslohn?