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Beitragspflicht von Buß- und Verwarnungsgeldern

Gehören vom Arbeitgeber übernommene Buß- und Verwarnungsgelder, die gegen bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer (z. B. wegen des Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten) verhängt worden waren, zum steuer- und damit beitragspflichtigen Arbeitslohn?