⚠️Der Dortmunder-BIG-Standort zieht um. 
In der Zwischenzeit erreichen Sie uns telefonisch oder per Mail. Ab dem 15.12. sind wir im BIG-Shop an der Hörder-Bach-Allee 1-3, 44263 Dortmund für Sie da.🤗

Bindung des Arbeitnehmers an sein Teilzeitverlangen

Ein Arbeitnehmer ist an sein Verlangen, die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG zu verringern, bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist des Arbeitgebers gebunden. Ein Widerrufsrecht steht dem Arbeitnehmer nach Zugang seines Verringerungsantrags nicht zu.