Der Bundesrat hat am 28. Mai das vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt. Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren. Außerdem verbessert es den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Sie sind künftig vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unkündbar. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt künftig 16 statt bisher 18 Jahre. Damit werden wichtige Punkte des Koalitionsvertrages im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung umgesetzt.
Das Gesetz verdeutlicht außerdem, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl finden auch dann Anwendung, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Die aufgrund der Covid-19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung umgestaltet.
Künftig beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit nicht mehr allein auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen. Zu Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer im Home-Office wird ein neues Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt.