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Grundsatzurteil zu Betriebsveranstaltungen zu erwarten

Vom Arbeitgeber durchgeführte Betriebsveranstaltungen werden steuerlich gesponsert. So sind zwei Betriebsfeiern im Jahr mit einem Freibetrag von 110 EUR begünstigt. Nach wie vor besteht Uneinigkeit darüber, wie die Gesamtaufwendungen auf die einzelnen Arbeitnehmer zu verteilen sind – werden alle geladenen oder nur die teilnehmenden Gäste in die Berechnung einbezogen?