Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet

Das Gesetz „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) wurde vom Bundestag und am 25.11.22 auch von Bundesrat verabschiedet.

Das Gesetz sieht eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023 und dann auf 11.604 Euro im Jahr 2024 vor. Damit sinkt auch die lohnsteuerliche Belastung für Arbeitnehmer.

Ebenfalls ab Januar 2023 wird das Kindergeld - für jedes Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat. Die Anhebungen gehen zurück auf den 14. Existenzminimumbericht.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif sollen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression führen. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sog. Reichensteuer.

Außerdem werden 2023 und 2024 die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag angehoben. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden werden.

Die Regelungen zum Steuertarif werden mit den Lohnabrechnungen ab Januar 2023 auch für Arbeitnehmer unmittelbar zu Entlastungen führen. Einige einkommensteuerliche Regelungen sollen rückwirkend ab 1. Januar 2022 gelten. Das Gesetz wird in den kommenden Tagen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.